Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Wilhelm Keller, Kaplan zu Böckelheim (Beckelnheym), und Hans von Oberkeim (Aberkeym), pfalzgräflicher Keller daselbst, einer- und Hans Schwarz, pfalzgräflicher Knecht daselbst, andererseits wegen etlicher Worte, die sie gegeneinander gebraucht haben, wie folgt: Die Worte bringen niemanden Schaden an seiner Ehre oder Ruf (glympff), sodass beide Seiten geschlichtet sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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