Nach dem Reichslehnsempfang 1702 von Römisch Kaiserlicher Majestät dem hochfürstlich sachsen-naumburgischen Abgesandten, Herrn Geheimen Rat [Emanuel] Willius, gegebenes Prädikat eines Reichshofrates und Erhebung in den Ritter- und Adelsstand mit Beilegung des Namens Edler von Willisen, nebst anderen Prärogativen, auch darüber erteilten Diplomen

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Sächsisches Staatsarchiv
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