Urgicht
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7485
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
(15)63 Dezember 6
Regest: Hans Fegger hat bekannt: als der Schnee vor dem Herbst gefallen war, sei er um 5 Uhr gegen Tag aufgestanden und habe umhergesehen und gesagt: "Dass dich Gottes Sacrament im Himmel schänd'! Wenn du hierunten wärest, wollt' ich dich hauen, dass kein Stück bei dem andern bliebe. Hast du uns Frucht gegeben und nimmst sie so wieder, warum hat's der Hagel nicht zu Boden geschlagen? So hätt' ich gewusst, dass es hin wär'?"
Weiter hat er bekannt: als die Spanier hier waren, sei er in dem Haus des Hans Ysellin des Gurrenschmieds (= Pferdeschmieds?) nachts in den Stall gekommen, in dem eine weisse Stute stand. Er habe eine Truhe hinter sie gezogen, eine Mistber (= Tragbahre für Mist) darauf gelegt, sei darauf gestanden und habe mit dem Ross sein unnatürliches Wesen vollbracht. Da sei der Hausvater mit den Seinen dazu gekommen, habe ihn übel gescholten und geschlagen und aus dem Haus gejagt, so dass er den Hut und einen Schuh dahinten liess. Er habe nachher den Hausvater durch andere aufs höchste gebeten, dieses schändliche Vergehen geheimzuhalten.
8. Dezember
Urteil
Der Rat hat ihm zu verdienter Straf, zu Rettung der Ehre Gottes und jedermann zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel auf seine schreckliche Gotteslästerung und Misshandlung (= Vergehen) zu Recht erkannt, dass Hans Fegger dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden hinaus zum Hochgericht geführt, ihm die Zunge soviel wie möglich aus dem Mund gezogen und abgeschnitten und er alsbald lebendig in das Feuer geworfen und zu Pulver und Asche verbrannt werden soll - alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite ist er als Rotgerber bezeichnet.
Weiter hat er bekannt: als die Spanier hier waren, sei er in dem Haus des Hans Ysellin des Gurrenschmieds (= Pferdeschmieds?) nachts in den Stall gekommen, in dem eine weisse Stute stand. Er habe eine Truhe hinter sie gezogen, eine Mistber (= Tragbahre für Mist) darauf gelegt, sei darauf gestanden und habe mit dem Ross sein unnatürliches Wesen vollbracht. Da sei der Hausvater mit den Seinen dazu gekommen, habe ihn übel gescholten und geschlagen und aus dem Haus gejagt, so dass er den Hut und einen Schuh dahinten liess. Er habe nachher den Hausvater durch andere aufs höchste gebeten, dieses schändliche Vergehen geheimzuhalten.
8. Dezember
Urteil
Der Rat hat ihm zu verdienter Straf, zu Rettung der Ehre Gottes und jedermann zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel auf seine schreckliche Gotteslästerung und Misshandlung (= Vergehen) zu Recht erkannt, dass Hans Fegger dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden hinaus zum Hochgericht geführt, ihm die Zunge soviel wie möglich aus dem Mund gezogen und abgeschnitten und er alsbald lebendig in das Feuer geworfen und zu Pulver und Asche verbrannt werden soll - alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite ist er als Rotgerber bezeichnet.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ