Kaiser Otto (III.) bekundet, daß er auf Bitte des Bischofs Burchard von Worms an dessen dem Apostelfürsten St. Petrus geweihtes Domstift seinen Diener ('famulum'), den Weilburger ('Willineburgensem') Propst 'Huotcechin', zu Eigen gegeben hat; dieser und alles, was derselbe besitzt oder erwirbt, soll für immer dem Wormser Domstift zustehen. - Unterschrift und Siegel des Kaisers. - Rekognition des Kanzlers Heribert in Vertretung des Erzbischofs Willigis.