A. G. von Harling bevollmächtigt den Joh. Traugott Hahn zum Empfang der von der Nassau-Saarbrückener Hofkammer in Wiesbaden ihm zurückzuzahlenden Summe von 8000 Gulden, die er am 16. Januar 1745 dem Karl Franz Löner von Laurenburg auf das von diesem getragene Lehengut zu Burgschwalbach dargelehen hatte. Bestimmung über den Münzfuß, in welchem die Zahlung erfolgen soll. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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