Eberhard von Venningen reversiert gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz über die von der Herrschaft Weinsberg rührenden Mannlehen, namentlich die Hälfte am großen und kleinen Zehnten zu Malsch ohne den Fahrzehnten sowie 1/8 am großen und kleinen Zehnten zu Rettigheim. Nach dem Tode Kurfürst Friedrichs sollen die Lehen von dessen Sohn Philipp und ihren kurfürstlichen Erben empfangen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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