Hans Bernhart, gen. Keßman, B. zu Gammertingen, daselbst gef., weil er ein vor dem Schultheißen zu Gammertingen zwischen ihm und etlicher seiner Gläubiger und Schuldner gemachtes Täding verletzt und etliche Gebote übertreten hatte, jedoch auf Bitten seiner Freunde begnadigt und wieder freigel., schwört U. Er gelobt eidlich, seinem Landesherrn einen Abtrag von 10 lb h zu bezahlen, sowie seine Gläubiger mittlerweile mit Worten oder Bezahlung zufriedenzustellen, damit sie die Amtleute nicht fernerhin überlaufen. Er stellt zur Sicherheit 15 Bürgen, die bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft mit 30 fl verfallen sein sollen. - Bürgen: 1) Claus Scherer 2) Hans Ackher d.Ä. 3) Joachim Keller 4) Hans Scherer 5) Konrad Klenckh 6) Bastian Blau 7) Hans Hoch 8) Hans Kal, Müller 9) Hans Bader 10) Peter App 11) Jakob Geckheler 12) Michel Geckheler 13) Stefan Hodler 14) Hans Heller 15) Thimotheus Schmid, alle B. zu Gammertingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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