Johann Werner Freiherr zu Zimmern, Herr zu Wilden- und Falkenstein, Statthalter des Grafen Johann Ludwig zu Sulz, des Heiligen römischen Reichs Hofrichter zu Rottweil, befiehlt der Witwe des Johann Leublin, ihrem Sohn Karl Villinger zu Ziemetshausen ("Zematzhusen") sowie Vogt und Gericht daselbst, den fürnehmen Ludwig Funck zu Mindelheim als Anwalt und Syndikus des Klosters Weingarten auf vorangegangene Beleutung in den Besitz folgender Lehengüter des Klosters zu Muttershofen einzusetzen, für die ihm Anleite erteilt worden ist: das Baindlein oder den Garten oberhalb der Gasse, der an Lienhard Kolbs Gut grenzt und den jetzt Jörg Seitz zu Muttershofen innehat. Diesen Garten hat in den vergangenen Jahren Hans Müller als Zubehör der Behausung genutzt, die zwischen des Kolben Gut und dem Haus Hans Hugs liegt. Eingesetzt werden soll ferner in ein Mahd genannt Hans Veiten Winkel, das vor Jahren aus den Gütern des Jörg Mayer entfremdet wurde und das jetzt Martin Mayer unrechtmäßiger Weise innehat.
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Johann Werner Freiherr zu Zimmern, Herr zu Wilden- und Falkenstein, Statthalter des Grafen Johann Ludwig zu Sulz, des Heiligen römischen Reichs Hofrichter zu Rottweil, befiehlt der Witwe des Johann Leublin, ihrem Sohn Karl Villinger zu Ziemetshausen ("Zematzhusen") sowie Vogt und Gericht daselbst, den fürnehmen Ludwig Funck zu Mindelheim als Anwalt und Syndikus des Klosters Weingarten auf vorangegangene Beleutung in den Besitz folgender Lehengüter des Klosters zu Muttershofen einzusetzen, für die ihm Anleite erteilt worden ist: das Baindlein oder den Garten oberhalb der Gasse, der an Lienhard Kolbs Gut grenzt und den jetzt Jörg Seitz zu Muttershofen innehat. Diesen Garten hat in den vergangenen Jahren Hans Müller als Zubehör der Behausung genutzt, die zwischen des Kolben Gut und dem Haus Hans Hugs liegt. Eingesetzt werden soll ferner in ein Mahd genannt Hans Veiten Winkel, das vor Jahren aus den Gütern des Jörg Mayer entfremdet wurde und das jetzt Martin Mayer unrechtmäßiger Weise innehat.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1483
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1537 Juni 12 (zinstags nach Medardi episcopi)
29,5 x 59 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament 2 Flecken
Ausstellungsort: Rottweil
Aussteller: Johann Werner Freiherr zu Zimmern, Herr zu Wilden- und Falkenstein, Statthalter des Grafen Johann Ludwig zu Sulz, des Heiligen römischen Reichs Hofrichter zu Rottweil
Empfänger: Witwe des Johann Leublin, ihr Sohn Karl Villinger zu Ziemetshausen ("Zematzhusen") sowie Vogt und Gericht daselbst
Siegler: Hofgericht Rottweil
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Rückvermerk: "Schiermbrieve des fürnemen Ludwig Funcken zu Mindelhaim, cost ain guldin und ain ort."
Ausstellungsort: Rottweil
Aussteller: Johann Werner Freiherr zu Zimmern, Herr zu Wilden- und Falkenstein, Statthalter des Grafen Johann Ludwig zu Sulz, des Heiligen römischen Reichs Hofrichter zu Rottweil
Empfänger: Witwe des Johann Leublin, ihr Sohn Karl Villinger zu Ziemetshausen ("Zematzhusen") sowie Vogt und Gericht daselbst
Siegler: Hofgericht Rottweil
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Rückvermerk: "Schiermbrieve des fürnemen Ludwig Funcken zu Mindelhaim, cost ain guldin und ain ort."
Funck, Ludwig, Amtmann
Hug, Hans
Kolb, Lienhard; Stadtammann, Bürgermeister
Leublin, Johann
Mayer, Jörg
Mayer, Martin
Müller, Hans
Seitz, Jörg
Veit, Hans
Villinger, Karl
Mindelheim MN; Einwohner
Muttershofen : Ziemetshausen GZ
Muttershofen : Ziemetshausen GZ; Einwohner
Muttershofen : Ziemetshausen GZ; Flurstücke
Rottweil RW; Hofgericht
Rottweil RW; Hofgericht, Hofrichter
Rottweil RW; Hofgericht, Statthalter
Weingarten RV; Kloster, Syndikus
Ziemetshausen GZ; Einwohner
Ziemetshausen GZ; Vogt und Gericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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