Schiedsbrief des Ber von Rechberg von Hohenrechberg, Ritterhauptmann, in der Streitsache zwischen Abt Jörg von Kloster Rot und seinen Eigenleuten von Haslach einer- und Ulrich von Königseck zu Marstetten mit seinen Leuten zu Hausen andererseits wegen Trieb und Tratt zwischen beiden Gütern. Bei einer früheren Verhandlung war es auf Zureden von Wilhelm von Riethain zu Engelberg und Hans Harscher des Jüngeren zu dem Übereinkommen gekommen, von jeder Partei 4 Zeugen vor den obengenannten Richter zu bringen und von deren Entscheid das Urteil abhängig zu machen. Auf den anberaumten Termin stellt Kloster Rot die 4 Bauersleute: Heinz Widemann, Hans Stölzlin, Hans Schwaig und Jos Dürr; Ulrich von Königseck: Heinz Stölzlin, Ruch Bentz, Benz Mayer und Jäck Stölzlin, die Ber von Rechberg zusammen mit Ritter Marquart von Schellenberg verhört. Nach Beaugenscheinigung des Orts fällen sie das Urteil: Die Armenleute von Hausen dürfen ihr Vieh bis zu der Birke an dem Graben treiben und weiden und abwärts bis zum Krawinkler Weg. Überschreiten sie diese Grenze, so haben die Haslacher das Recht, sie zu pfänden. Das Urteil wird von beiden Parteien angenommen. Besiegelt von Ber von Rechberg und Marquart von Schellenberg. Auf dem Boden, 1459, an St. Johann des Hl. Täufers Tag. Orig. Perg., 2 S. fehlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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