Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen die Verunreinigung durch Chloride Bd. 1
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NW 0455, 129
NW 0455 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft >> 3. Wasserwirtschaft >> 3.1. Wassergesetzgebung >> 3.1.3. Internationale Regelungen >> Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen die Verunreinigung durch Chloride
1975
Enthaeltvermerke: Enthält vor allem: Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. H. Graf v. Reichenbach: Die Bewertung von Bewässerungswasser aus bodenkundlicher Sicht - dargestellt am Beispiel des Einflusses der Sodaproduktion auf die Salzfracht des Rheins; Stellungnahme des Verbandes der Chemischen Industrie zum Entwurf des Übereinkommens der Internationalen Rheinschutzkommission; Gutachten von Prof. Dr. J. Wehrmann über den Einfluß der Chloride bei der Bewässerung von Gewächshaus-Kulturen im Hinblick auf die Abwässer der Soda-Industrie und im Zusammenhang mit der Salzfracht des Rheins; Kommuniques der Ministerkonferenz über die Verunreinigung des Rheins (1972, 1973); Versuch einer Quantifizierung der Abhängigkeit der Chemieproduktion von bestimmten Ausgangsstoffen; Stellungnahme des Verbandes der Chemischen Industrie zur "Schwarzen Liste" der Beschlüsse der Ministerkonferenz 1973; Beratung des Vereinbarungsentwurfes; Salzeinleitungen durch die Firma Deutsche Solvay Werke in Rheinberg und die Chemische Fabrik Köln-Kalk GmbH; Entwurf des Übereinkommens
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW (Tektonik)
- 4.2. Oberste Landesbehörden (Tektonik)
- 4.2.45. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Tektonik)
- 4.2.45.1. Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft (Tektonik)
- MURL Wasser- und Abfallwirtschaft NW 0455 (Bestand)
- 3. Wasserwirtschaft (Gliederung)
- 3.1. Wassergesetzgebung (Gliederung)
- 3.1.3. Internationale Regelungen (Gliederung)
- Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen die Verunreinigung durch Chloride (Serie)