Appellation gegen Arrestanlage und Immission des Appellaten in das Haus Disternich (im Amt Nörvenich) sowie den Hof „in den Hoven“ und Haus Angermund (beide im Amt Angermund). Bei der Heiratsverabredung zwischen Rutger von Schöller zu Schöller, dem Vater des Appellaten, und Agnes von Efferen gen. Hall, der Schwester des Appellanten, waren der Braut neben Kleidern, Kleinodien und Schmuck auch „pro dote“ 2000 Taler kölnisch aus dem elterlichen Vermögen versprochen worden, dazu von Margarethe von Bernsau, Agnes’ Mutter, „per donationem inter vivos“ 4000 Taler kölnisch. Rutger Bertram von Schöller erwirkte die Arrestanlage bis zur Auszahlung der genannten Beträge plus 700 Taler, die er Margarethe vorgestreckt hatte, und aufgelaufene Zinsen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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