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Heinrich Brack, Richter der Freiheit Angermund und des Frohnhofgerichts zu Rade fur dem Ape, und 2 Hofleute dieses Frohnhof, Adolff Falckenberg und Frantz auff dem Kattenstomp, bekunden unter ihrem Siegel, dass Gerhart van Megenn, Küchenschreiber, einen zur Pfründe der Seelenmesse in Gerresheim gehörigen Kothen zu Rade für dem Ape in Erbpacht empfangen hat und transsumieren den diesbezüglichen Erbpachtbrief vom 14. Dezember 1563.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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