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Christoph Bernhard, Bischof von Münster, Administrator von Corvey, Burggraf von Stromberg, Fürst des Hl. Römischen Reiches und Herr in Borckelo, stimmt auf Bitten des Abts Ferdinand von Werden und Helmstedt und mit Einverständnis des Domkapitels der folgenden Übereinkunft über die Pastorate in Lüdinghausen, Herzfeld, Selm und Nordkirchen zu, deren Patronatsrecht dem Abt zusteht: Zu den Pastoraten in Lüdinghausen und Nordkirchen soll der Abt nur Weltpriester präsentieren. Die Pfarren in Selm und Herzfeld sollen Mönche aus Werden oder Weltpriester erhalten; letzteren sollen, soweit nötig und möglich, Mönche als Kapläne beigegeben werden. Ungeeignete soll der Abt ersetzen. Die Regularpriester können 10 Tage jährlich zu geistlichen Übungen abberufen werden. Keine Entfremdung oder Belastung der Pfarrgüter. Da Regularpriester nicht testieren dürfen, sollen sie jährlich 5 Reichstaler zum Nutzen ihrer Kirchen entrichten. Ihr Nachlaß steht dem Abt dann zu freier Verfügung. Unterschrift des Ausstellers und des Abts. Siegler: der Aussteller, das Domkapitel, der Abt und das Kapitel von Werden. Actum in civitate nostra Monasteriensi die nona junii (...) 1674, regiminis nostri anno vigesimo quarto.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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