Deutscher Orden, Kastenamt Weil (Bestand)
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Deutscher Orden, Kastenamt Weil
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 1 Abteilung I: Ältere Bestände >> 1.8 Ritterorden >> Deutscher Orden >> Deutscher Orden, Kommende Blumenthal
1670-1806
Vorwort: 1. Besitz- und Verwaltungsgeschichte der Hofmark Weil
Der Ort Weil geht wohl bereits auf eine römische Siedlung zurück (Ortsname wohl von lat. villa), ist dann aber erstmals im 10. Jahrhundert als entfremdeter Besitz des Klosters Wessobrunn schriftlich belegt. Wessobrunner Besitz und die Herrschaft welfischer, später staufischer Ministerialenfamilien prägen Weil im 11. und 12. Jahrhundert. 1260 ist erstmals nachweisbar, dass dem Deutschen Orden Besitz in Weil übertragen wird. Wichtigstes Bindeglied war dabei die Familie von Hegnenberg-Haldenberg, deren Angehörige schon früh als Ordensmitglieder in Aichach und Blumenthal auftreten (1314 Eintritt Konrad von Haldenbergs in den Deutschen Orden) und Besitz und nutzbare Rechte um Weil in den dortigen Güterbestand einbringen. Durch weitere Güterschenkungen des 14. und 15. Jahrhunderts und schließlich eine systematische Erwerbungkampagne in den 1560er bis 1580er Jahren entsteht eine geschlossene Ortsherrschaft mit Grundherrschaft, Pfarrpatronat und Niedergerichtsprivilegien, die als Hofmark konsolidiert und ausgestaltet wird. Über Güter außerhalb des Hofmarksgebietes in Kaufering, Schwabhausen, Althegnenberg und Hiltenfingen ("einschichtige Güter") übte die Kommende Blumenthal als Hofmarksherrin gemäß der Edelmannsfreiheit von 1557 die hofmarkseigene Gerichtsbarkeit aus.
Ein Hofmarksrichter ist in Weil seit dem Jahr 1510 nachweisbar, seit 1581 wurden von Blumenthal aus eigene Weiler Kastner bestellt, an die die Hofmarksgerichtsbarkeit in ihrer Funktion als Gerichtsvögte dauerhaft delegiert wurde. Im Unterschied zur Ortsherrschaft in Blumenthal und den in unmittelbarer Nähe von dort gelegenen Hofmarken verfügte die Weiler Verwaltung spätestens seit den 1670er Jahren über eine hohe Eigenständigkeit in der Schriftgutverwaltung: Es entstanden von Blumenthal getrennte Amtsbuchserien in der Form eigener Briefprotokolle und Amtsrechnungen.
Dieser Eigenständigkeit trug schließlich die einschneidende Ordensreform von 1789 Rechnung. Die Hofmark Weil wurde von der Kommende Blumenthal getrennt und als Kastenamt Weil dem Oberamt Ellingen des Fürstentum des Deutschmeisters ("Meistertum") mit Sitz in Mergentheim eingegliedert. Diesen Status beendete für Weil im Dezember 1805 die Einziehung ("Sequestrierung") aller landständischen Deutschordensbesitzungen durch Bayern in Vorwegnahme ihrer Säkularisierung 1806. Das Meistertum Mergentheim bestand mit seinen bislang reichsunmittelbaren Gebieten noch bis zur völligen Aufhebung des Ordens in den Staaten des Rheinbundes 1809.
2. Überlieferung und Beständegeschichte
Nach der Auflösung der Ordenshofmark und der übergangsweisen Einrichtung einer "königlich bayerischen Amts- und Kastenverwaltung Weil" wurde 1806 das gesamte Schriftgut vom Landgericht (ä.O.) Landsberg übernommen. Vergleichbar dem Verfahren nach der Klöstersäkularisation sind auch hier wohl zwei Arten von Unterlagen bevorzugt aufbewahrt worden: Diejenigen, die der dauerhaften Sicherung der übernommenen Rechts- und Besitztitel dienten, gelangten bald ins Münchner Allgemeine Reichsarchiv, den Funktionsvorgänger des heutigen Hauptstaatsarchivs. Im vorliegenden Fall trifft dies auf die Urbare als zentrale Besitzverzeichnisse zu. Diejenigen, die für die Weiterführung der laufenden Verwaltung noch gebraucht wurden, gingen zunächst an die mit der Verwertung der Liegenschaften bzw. der Weiterführung der administrativen Aufgaben betrauten Landesbehörden. Über Abgaben der Funktionsnachfolger dieser Behörden gelangten diese Unterlagen dann, wie in diesem Fall die Serien der Briefprotokolle und der Kastenamtsrechnungen, in die regionalen Staatsarchive. Der übrige in Weil noch vorhandene Schriftgutbestand, vor allem die Altaktenregistratur, dürfte verloren gegangen sein.
Die Zuständigkeit innerhalb der bayerischen Staatsarchive ist mittlerweile so festgelegt, dass Ritterordensniederlassungen wie Klöster behandelt werden, und soweit sie im ehemaligen bayerischen Reichskreis lagen, in die Zuständigkeit des Bayerischen Hauptstaatsarchivs fallen. Der Bestand in seiner vorliegenden Form setzt sich deshalb überwiegend aus früheren und aktuellen Abgaben der Staatsarchive München und Nürnberg zusammen.
3. Zum vorliegenden Findbuch
Im Rahmen eines Praktikums in der Abt. I des Bayerischen Hauptstaatsarchivs verzeichnete Ullrich Lindemann im Frühjahr 2010 unter anderem Weiler Urbarbücher und Kastenamtsrechnungen, die bislang als Bestandteil der Blumenthaler Überlieferung behandelt worden waren. Die dabei ausschnittsweise zu Tage tretende, von der Blumenthaler Zentrale weitgehend getrennte Schriftgutverwaltung, vor allem aber die völlige rechtliche Loslösung von Blumenthal 1789 führten nach Abschluss der Verzeichnung zur Entscheidung, den vorliegenden Bestand getrennt vom Blumenthaler Hauptbestand zu formieren. Anstelle von "Hofmark Weil" wurde als Bestandsbezeichnung das ordensintern gebräuchlichere "Kastenamt Weil" gewählt, da uns die historische Bindung des Bestandes an die Überlieferung des Deutschen Ordens insgesamt stärker schien als der rechtliche Charakter des Besitzes als bayerische Hofmark. Die Verzeichnung der Briefprotokolle, die für die Erstellung des vorliegenden Findbuchs noch nötige Vereinheitlichung, die Vergabe der Bestellnummern und den Findbuchausdruck hat Dr. Julian Holzapfl besorgt.
Der Bestand gliedert sich in die drei Amtsbuchserien der Brief- und Verhörprotokolle des Hofmarksgerichts (Nummern 1 bis 9), der Urbare (Nummern 10 bis 12) sowie der Kastenamtsrechnungen (Nummern 13 bis 42). Auf eine zusätzliche Erschließung durch Indizes sowie auf separate Konkordanzen der Altsignaturen haben wir angesichts der Überschaubarkeit des Bestandes verzichtet. Die jeweilige Altsignatur ist jedoch der Nachvollziehbarkeit halber zu jeder Nummer des Bestandes angegeben.
4. Ergänzende Bestände
Ergänzend zu den vorliegenden Archivalien ist wegen der engen herrschaftlichen Verbindung Weils mit Blumenthal zu allererst der Bestand DEUTSCHER ORDEN, KOMMENDE BLUMENTHAL AMTSBÜCHER UND AKTEN heranzuziehen (Repertorium 2622). Die Blumenthaler Urkundenüberlieferung ist mittlerweile im Bestand DEUTSCHORDENSKOMMENDE BLUMENTHAL URKUNDEN (Repertorium 2612) eigens formiert, es muss jedoch noch die Erschließung des älteren Bestandes RITTERORDEN (Repertorien 2600 - 2608) herangezogen werden.
Die Überlieferung der Deutschordenskommenden in Franken, allen voran die der Landkommende Ellingen mit ihrer Leitungsfunktion für die Fränkische Ordensprovinz (Ballei) bis 1789, befindet sich im Staatsarchiv Nürnberg. Für die Überlieferung der zentralen Behörden des Deutschmeistertums in Mergentheim, die nach 1789 mit Weil befasst sind, ist heute das Landesarchiv Baden-Württemberg zuständig. Akten Mergentheimer Provenienz, die bislang noch in bayerischen Staatsarchiven verblieben sind, lagern bis zum Abschluss des provenienzgemäßen Beständeaustauschs im Staatsarchiv Nürnberg.
Unterlagen über Weil sind auch bei landesherrlich bayerischen Behörden entstanden. Ein großer Teil davon findet sich momentan noch im ersten Abschnitt des Bestandes DEUTSCHORDEN LITERALIEN (Repertorium 2619, Nummern 1-163, mit besonderem Bezug zu Blumenthal und Weil: Nummern 30-36). Da dieser Bestand jedoch als älterer Pertinenzbestand in seinem Aufbau die Herkunfts- und Entstehungszusammenhänge der Archivalien nicht adäquat wiedergibt, ist er zur Auflösung bestimmt, und die einzelnen Archivalien werden langfristig in zu bildende kurbayerische Behördenbestände zurückgeführt. Hinzuweisen ist - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - außerdem auf Güterbeschreibungen und Steuerkonskriptionen (Bestand KURBAYERN HOFKAMMER, HOFANLAGSBUCHHALTUNG, Repertorien 207-209, hier besonders einschlägig: Nummern 56, 57, 198-200), sowie auf die langfristig ebenfalls zur Auflösung bestimmten, momentan aber als Einstieg in die Recherche geeigneten Bestände GL LANDSBERG (Repertorium 3361) und GL FASZIKEL (Repertorium 3373, hier einschlägig: Fasz. 1988- 2059). Die beim Landgericht Landsberg als unterer landesherrlicher Verwaltungsbehörde entstandenen Unterlagen werden im Staatsarchiv München verwahrt.
5. Weiterführende Literatur
Franz J. Seiler: Die Deutschordenshofmark Weil in der Kommende Blumenthal. Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens im Altreich (Materialien zur Geschichte des bayerischen Schwaben; 13), Augsburg 1989.
Walter Jaroschka: Probleme der Schriftgutüberlieferung des Deutschen Ordens in Bayern, in: Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern 22 (1976) S. 3-14.
München, August 2010
U. Lindemann / J. Holzapfl
Der Ort Weil geht wohl bereits auf eine römische Siedlung zurück (Ortsname wohl von lat. villa), ist dann aber erstmals im 10. Jahrhundert als entfremdeter Besitz des Klosters Wessobrunn schriftlich belegt. Wessobrunner Besitz und die Herrschaft welfischer, später staufischer Ministerialenfamilien prägen Weil im 11. und 12. Jahrhundert. 1260 ist erstmals nachweisbar, dass dem Deutschen Orden Besitz in Weil übertragen wird. Wichtigstes Bindeglied war dabei die Familie von Hegnenberg-Haldenberg, deren Angehörige schon früh als Ordensmitglieder in Aichach und Blumenthal auftreten (1314 Eintritt Konrad von Haldenbergs in den Deutschen Orden) und Besitz und nutzbare Rechte um Weil in den dortigen Güterbestand einbringen. Durch weitere Güterschenkungen des 14. und 15. Jahrhunderts und schließlich eine systematische Erwerbungkampagne in den 1560er bis 1580er Jahren entsteht eine geschlossene Ortsherrschaft mit Grundherrschaft, Pfarrpatronat und Niedergerichtsprivilegien, die als Hofmark konsolidiert und ausgestaltet wird. Über Güter außerhalb des Hofmarksgebietes in Kaufering, Schwabhausen, Althegnenberg und Hiltenfingen ("einschichtige Güter") übte die Kommende Blumenthal als Hofmarksherrin gemäß der Edelmannsfreiheit von 1557 die hofmarkseigene Gerichtsbarkeit aus.
Ein Hofmarksrichter ist in Weil seit dem Jahr 1510 nachweisbar, seit 1581 wurden von Blumenthal aus eigene Weiler Kastner bestellt, an die die Hofmarksgerichtsbarkeit in ihrer Funktion als Gerichtsvögte dauerhaft delegiert wurde. Im Unterschied zur Ortsherrschaft in Blumenthal und den in unmittelbarer Nähe von dort gelegenen Hofmarken verfügte die Weiler Verwaltung spätestens seit den 1670er Jahren über eine hohe Eigenständigkeit in der Schriftgutverwaltung: Es entstanden von Blumenthal getrennte Amtsbuchserien in der Form eigener Briefprotokolle und Amtsrechnungen.
Dieser Eigenständigkeit trug schließlich die einschneidende Ordensreform von 1789 Rechnung. Die Hofmark Weil wurde von der Kommende Blumenthal getrennt und als Kastenamt Weil dem Oberamt Ellingen des Fürstentum des Deutschmeisters ("Meistertum") mit Sitz in Mergentheim eingegliedert. Diesen Status beendete für Weil im Dezember 1805 die Einziehung ("Sequestrierung") aller landständischen Deutschordensbesitzungen durch Bayern in Vorwegnahme ihrer Säkularisierung 1806. Das Meistertum Mergentheim bestand mit seinen bislang reichsunmittelbaren Gebieten noch bis zur völligen Aufhebung des Ordens in den Staaten des Rheinbundes 1809.
2. Überlieferung und Beständegeschichte
Nach der Auflösung der Ordenshofmark und der übergangsweisen Einrichtung einer "königlich bayerischen Amts- und Kastenverwaltung Weil" wurde 1806 das gesamte Schriftgut vom Landgericht (ä.O.) Landsberg übernommen. Vergleichbar dem Verfahren nach der Klöstersäkularisation sind auch hier wohl zwei Arten von Unterlagen bevorzugt aufbewahrt worden: Diejenigen, die der dauerhaften Sicherung der übernommenen Rechts- und Besitztitel dienten, gelangten bald ins Münchner Allgemeine Reichsarchiv, den Funktionsvorgänger des heutigen Hauptstaatsarchivs. Im vorliegenden Fall trifft dies auf die Urbare als zentrale Besitzverzeichnisse zu. Diejenigen, die für die Weiterführung der laufenden Verwaltung noch gebraucht wurden, gingen zunächst an die mit der Verwertung der Liegenschaften bzw. der Weiterführung der administrativen Aufgaben betrauten Landesbehörden. Über Abgaben der Funktionsnachfolger dieser Behörden gelangten diese Unterlagen dann, wie in diesem Fall die Serien der Briefprotokolle und der Kastenamtsrechnungen, in die regionalen Staatsarchive. Der übrige in Weil noch vorhandene Schriftgutbestand, vor allem die Altaktenregistratur, dürfte verloren gegangen sein.
Die Zuständigkeit innerhalb der bayerischen Staatsarchive ist mittlerweile so festgelegt, dass Ritterordensniederlassungen wie Klöster behandelt werden, und soweit sie im ehemaligen bayerischen Reichskreis lagen, in die Zuständigkeit des Bayerischen Hauptstaatsarchivs fallen. Der Bestand in seiner vorliegenden Form setzt sich deshalb überwiegend aus früheren und aktuellen Abgaben der Staatsarchive München und Nürnberg zusammen.
3. Zum vorliegenden Findbuch
Im Rahmen eines Praktikums in der Abt. I des Bayerischen Hauptstaatsarchivs verzeichnete Ullrich Lindemann im Frühjahr 2010 unter anderem Weiler Urbarbücher und Kastenamtsrechnungen, die bislang als Bestandteil der Blumenthaler Überlieferung behandelt worden waren. Die dabei ausschnittsweise zu Tage tretende, von der Blumenthaler Zentrale weitgehend getrennte Schriftgutverwaltung, vor allem aber die völlige rechtliche Loslösung von Blumenthal 1789 führten nach Abschluss der Verzeichnung zur Entscheidung, den vorliegenden Bestand getrennt vom Blumenthaler Hauptbestand zu formieren. Anstelle von "Hofmark Weil" wurde als Bestandsbezeichnung das ordensintern gebräuchlichere "Kastenamt Weil" gewählt, da uns die historische Bindung des Bestandes an die Überlieferung des Deutschen Ordens insgesamt stärker schien als der rechtliche Charakter des Besitzes als bayerische Hofmark. Die Verzeichnung der Briefprotokolle, die für die Erstellung des vorliegenden Findbuchs noch nötige Vereinheitlichung, die Vergabe der Bestellnummern und den Findbuchausdruck hat Dr. Julian Holzapfl besorgt.
Der Bestand gliedert sich in die drei Amtsbuchserien der Brief- und Verhörprotokolle des Hofmarksgerichts (Nummern 1 bis 9), der Urbare (Nummern 10 bis 12) sowie der Kastenamtsrechnungen (Nummern 13 bis 42). Auf eine zusätzliche Erschließung durch Indizes sowie auf separate Konkordanzen der Altsignaturen haben wir angesichts der Überschaubarkeit des Bestandes verzichtet. Die jeweilige Altsignatur ist jedoch der Nachvollziehbarkeit halber zu jeder Nummer des Bestandes angegeben.
4. Ergänzende Bestände
Ergänzend zu den vorliegenden Archivalien ist wegen der engen herrschaftlichen Verbindung Weils mit Blumenthal zu allererst der Bestand DEUTSCHER ORDEN, KOMMENDE BLUMENTHAL AMTSBÜCHER UND AKTEN heranzuziehen (Repertorium 2622). Die Blumenthaler Urkundenüberlieferung ist mittlerweile im Bestand DEUTSCHORDENSKOMMENDE BLUMENTHAL URKUNDEN (Repertorium 2612) eigens formiert, es muss jedoch noch die Erschließung des älteren Bestandes RITTERORDEN (Repertorien 2600 - 2608) herangezogen werden.
Die Überlieferung der Deutschordenskommenden in Franken, allen voran die der Landkommende Ellingen mit ihrer Leitungsfunktion für die Fränkische Ordensprovinz (Ballei) bis 1789, befindet sich im Staatsarchiv Nürnberg. Für die Überlieferung der zentralen Behörden des Deutschmeistertums in Mergentheim, die nach 1789 mit Weil befasst sind, ist heute das Landesarchiv Baden-Württemberg zuständig. Akten Mergentheimer Provenienz, die bislang noch in bayerischen Staatsarchiven verblieben sind, lagern bis zum Abschluss des provenienzgemäßen Beständeaustauschs im Staatsarchiv Nürnberg.
Unterlagen über Weil sind auch bei landesherrlich bayerischen Behörden entstanden. Ein großer Teil davon findet sich momentan noch im ersten Abschnitt des Bestandes DEUTSCHORDEN LITERALIEN (Repertorium 2619, Nummern 1-163, mit besonderem Bezug zu Blumenthal und Weil: Nummern 30-36). Da dieser Bestand jedoch als älterer Pertinenzbestand in seinem Aufbau die Herkunfts- und Entstehungszusammenhänge der Archivalien nicht adäquat wiedergibt, ist er zur Auflösung bestimmt, und die einzelnen Archivalien werden langfristig in zu bildende kurbayerische Behördenbestände zurückgeführt. Hinzuweisen ist - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - außerdem auf Güterbeschreibungen und Steuerkonskriptionen (Bestand KURBAYERN HOFKAMMER, HOFANLAGSBUCHHALTUNG, Repertorien 207-209, hier besonders einschlägig: Nummern 56, 57, 198-200), sowie auf die langfristig ebenfalls zur Auflösung bestimmten, momentan aber als Einstieg in die Recherche geeigneten Bestände GL LANDSBERG (Repertorium 3361) und GL FASZIKEL (Repertorium 3373, hier einschlägig: Fasz. 1988- 2059). Die beim Landgericht Landsberg als unterer landesherrlicher Verwaltungsbehörde entstandenen Unterlagen werden im Staatsarchiv München verwahrt.
5. Weiterführende Literatur
Franz J. Seiler: Die Deutschordenshofmark Weil in der Kommende Blumenthal. Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens im Altreich (Materialien zur Geschichte des bayerischen Schwaben; 13), Augsburg 1989.
Walter Jaroschka: Probleme der Schriftgutüberlieferung des Deutschen Ordens in Bayern, in: Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern 22 (1976) S. 3-14.
München, August 2010
U. Lindemann / J. Holzapfl
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Bestand
Amtsbücher, Register und Grundbücher
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
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03.04.2025, 11:04 AM CEST
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