Die Ulmer Bürger Johann und Peter Strölin von Böfingen [Stadt Ulm] verleihen Klaus Lusser von Tomerdingen ("Domertingen") [Gde. Dornstadt/Alb-Donau-Kreis] ihren Hof und ihr Gut in Böfingen zwischen den Häusern des Christian Glöckler und des Berthold Filchin mit allen Zugehörungen. Der Beliehene soll Johann Strölin und dem Böfinger das Geld zurückzahlen, das diese für Baumaßnahmen auf dem Hof geliehen haben. Außerdem hat er innerhalb von zwei Jahren auf seine Kosten eine Ziegelstadel auf dem Hof zu errichten, wofür er aber von Johann und Peter Strölin das benötigte Bauholz erhält. Von dem Gut hat er jedes Jahr ein Drittel der Ernte sowie 6 Pfund Heugeld, 12 Herbsthühner, 2 Fastnachtshühner und 200 Eier zu liefern. Für das Dreschen des den Gebrüdern Strölin zustehenden Drittels soll Klaus Lusser zwei Knechte stellen und die Gebrüder einen Knecht. Dieser erhält von Klaus Lusser sein Essen, muss aber von den Gebrüdern Strölin entlohnt werden. Die beim Dreschen anfallende Spreu und das Stroh verbleiben auf dem Hof. Auch soll Klaus Lusser für die Gebrüder in jedem Esch 1 Jauchert Acker anbauen und ihnen die davon gefallende Ernte in ihre Scheue führen. Dazu erhält er von ihnen den notwendigen Samen und Mist zur Düngung. Bei Abzug steht den Gebrüdern eine Weglöse in Höhe von 6 Pfund zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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