Papst Gregor XII. erteilt dem König Ruprecht und dessen Gemahlin Elisabeth das Privileg, dass vor ihnen und ihrem Gefolge in dem Interdikt unterworfenen Kirchen Gottesdienste gehalten werden dürfen, wenn nicht sie selbst das Intedikt verschuldet hätten oder speziell unter Interdikt stehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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