Priorin Magdalena Sattlerin und Konvent des Klosters Gotteszell, Kläger, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Gmünd, Beklagte, andererseits vergleichen sich in dem seit 1650 vor dem kaiserlichen Reichshofrat schwebenden Prozeß nach den Vermittlungsvorschlägen des Dr. med. Johann Franz, Provinzial Predigerordens durch Hochdeutschland und Österreich (15 Vergleichspunkte).