Herzog Wilhelm von Bayern in seinem und des Mitvormunds der Markgrafen Philibert von Baden-Baden und Christoph II. von Baden-Rodemachern, des Grafen Johann II. von Pfalz-Simmern Namen, gibt, unter Inserierung der Urkunde Markgraf Philipps I. von Baden vom 06.09.1529, einen Entscheid zwischen Melchior Schlagysen, Hans Kugel und Hans Holzhay, den Inhabern der Herbergen "zum Fülleder, Rottenlamm und Spyes" einerseits und Diebolt Hackner, Inhaber der Herberge "zum Greyffogel und Trumpter" andererseits, dafür lautend, daß dieser den drei erstgenannten, so lange er das neue warme Wasser zum Trumpter in Besitze hat, das alte warme Wasser zum Greiffogel nicht vorenthalten soll, wogegen diese den dafür fälligen Zins mit 25 Schill. Pfennigen entrichten sollen