Friedberg, Burg: Kaiser Karl bekundet, daß er Burggraf und Burgmannen der Burg Friedberg auf ihre ihm in einer Botschaft vorgebrachte Bitte hin alle ihre Rechte, Güter, Freiheiten, Lehen und Gnaden, auch alle Briefe, Handfesten und Privilegien, ihre Sühnebriefe und Entscheide zwischen ihnen und der Stadt Friedberg sowie ihr Gerichtsstandsprivileg, die sie von seinen Vorgängern, römischen Kaisern und Königen, erhalten hatten, wie vor ihm schon Kaiser Maximilian [s. Nr. 770, 1495 April 11] erneuert und bestätigt hat. Er gebietet allen Untertanen des Reichs bei seiner und des Reichs schwerer Ungnade und einer Strafe, wie sie in Kaiser Maximilians Brief festgelegt ist, daß sie die Genannten von Friedberg in ihren Gnaden, Freiheiten und Privilegien nicht behindern.