Wendel Stenglin aus Hegenlohe, zu Schorndorf gef., weil er seinen Schwiegervater Jorg Tesch von Hegenlohe im Besitz seines Guts belästigt und ungerechtfertigter Weise Händel mit ihm begonnen, auch seinem Bruder Hans Tesch die Fenster eingeschlagen hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Freunde und Gönner begnadigt, schwört U. und verspricht eidlich, künftig solche Streitigkeiten zu meiden, seinen Schwiegervater in seinem Besitz unbehelligt und dessen verordneten Pflegern in der Verwaltung des Guts freie Hand zu Lassen, auch sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine Wehr und Waffen zu tragen, keine offenen Zechen zu besuchen und eine Gefängniskosten selbst zu bezahlen. Bürgen (20 fl): Paulin Stenglin von Baltmannsweiler, sein Vater, Hans Rebmann von Großheppach [Kr. Waiblingen], Hans Beck von Thomashardt und Lenz Kerner von Rohrbronn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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