Bundesverfassungsgericht lehnt Klage nach 10 Jahren ab
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/009 D981030/112
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/009 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1998
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1998 >> August 1998
22. August 1998
100.000 DM wollte der Schwarzwaldbauer Ernst Kilgus vom Staat einklagen, weil er ihn haftbar machen wollte für die finanziellen Folgen des Waldsterbens. 12 Jahre ist es her, daß Kilgus mit seiner Klage vor den Bundesgerichtshof zog und scheiterte. Er gab sich mit dem Bescheid, der Staat sei für die Schäden nicht haftbar zu machen, nicht zufrieden. 1988 zog er vor das Bundesverfassungsgericht. Aber erst jetzt kam die Entscheidung: Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht einmal zur Verhandlung an.
0:05:35; 0'05
Audio-Visuelle Medien
Bamberger, Erich
Kilgus, Ernst
Wangler, Fridolin; Präsident der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, 1944-
Prozess: Urteil
Wald: Waldsterben
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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