Hainrich Keiß, Bürger zu Böblingen, der während des Dienstes seines Schwagers Hanns Keller, alten Untervogts zu Böblingen, im Feldlager der österreichischen Regierung die Kellerei in Böblingen verwaltet und auf Befehl gen. Regierung Früchte aus dem Kasten zu Böblingen verkauft hat, gefangengesetzt, weil er nach dem Sieg Herzog Ulrichs die erlöste Summe seinem Schwager zugestellt hat und Herzog Ulrich nicht ausbezahlen konnte, vom Herzog freigelassen, verspricht, binnen acht Tagen 400 Gulden, die er auf Erlaubnis Ulrichs aus seines Schwagers Hab und Gütern nehmen darf, an Philipps Siblin, Rat und Diener, zu bezahlen, demselben auch eine Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben zu geben und sich mit seinem Gut nicht zu entfernen, bis er alles bezalt hat; außerdem verspricht er, weil er den armen Leuten zu Böblingen aus seinem Kasten mit einem falschen Maß gemessen, bestimmten Verpflichtungen nachzukommen und schwört Urfehde. - Bürgen: Burckart Stickel, "Kast-Keller" zu Stuttgart, Hanns Marquart, Schultheiß zu Holzgerlingen ("Holtzgeringen"), Hanns Kurtz, Bürger zu Böblingen; er selbst mit 1 000 Gulden Hauptgut; Auf der Rückseite eine Quittung vom 19. Juli 1541 für die Bezahlung von 100 Gulden durch Heinrich Keiß ("Keys") an den Landschreiber Johann Hafenberg ("Hafemperg") wegen des Betruges beim Messen der Früchte.