Der Notar Michael Bayer von Owen ob Kirchheim unter Teck beurkundet, dass er sub dato vor den Zeugen Georg Frannckh, Pfarrer zu Hochhausen, und Peter Kreys, Schultheiß daselbst, auf Bitten Philipp Ernst von Berlichingens zu Hornberg einen von diesem verfassten Schriftsatz verlesen hat, wonach die unter pfälzischer Zent und berlichingischer Ortsherrschaft gesessenen Untertanen zu Neckarzimmern und Steinbach sich ihm widersetzen, rebellieren und von ihm "abgefallen" sind, ihm den Gehorsam verweigern und ihm weder Frondienste noch Lohnarbeit leisten wollen sowie mit den kurpfälzischen Amtleuten in Mosbach gegen ihn konspirieren. Auf Bitten der Herrschaft hat der Notar sich anschließend nach Neckarzimmern begeben, um Schultheißenamtsverweser, Bürgermeister, Gericht und ganze Gemeinde zu ermahnen, ihrer Herrschaft gehorsam zu sein und ihnen einen Katalog von sieben Fragen hinsichtlich des Verhaltens der Herrschaft und ihrer eigenen Beweggründe zur Beantwortung vorzulegen. Unter Verweis auf einen bevorstehenden Tag zu Heidelberg hat die Gemeinde die Beantwortung der Fragen verweigert und darauf hingewiesen, wegen der Fronpflicht habe es bereits vor zwanzig Jahren Streit gegeben, weil schon damals die Herrschaft entgegen dem Herkommen zu hohe Dienste verlangt habe.