König Heinrich bestätigt auf Bitten Ruodolfs Bischof von Paderborn alle von den frühern Kaisern und Königen und andern Personen: in rebus, territoriis vel in comitatebus ac districtus vel quibuscumque utensilibus der Paderborner Kirche gemachten Schenkungen, insbesondere auch Alles, was Ruodolfs Vorgänger Bischof Meinwerc derselben aus seinem Erbgut übertrug oder sonst erwarb.