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Ergänzungen zum Generalmandat von 1769 August 1
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GR Fasz. 256 Nr. 1
GR Fasz. 788 Nr. 14
GR Fasz. 790 Nr. 20
Staatsverwaltung 450
Kurbayern Bücherzensurkollegium
Kurbayern Bücherzensurkollegium >> 2. Generalakten >> 2.1. Organisation und Amtsführung
1772 - 1780
Enthält:
Vorgehensweise bei der Zensur geistlicher Schriften; Catalogus librorum prohibitorum; Bücherverkauf auf Jahrmärkten; Behandlung der bei den Mautämtern ankommenden ausländischen Bücher; Zuständigkeit in Streitfällen wegen konfiszierter Bücher; Verhinderung des Handels mit verbotenen Büchern, insbesondere durch Hausierer; Zensur der das Schulwesen betreffenden Schriften, speziell von "Kurzer Inbegriff der christkatholischen Lehre" von Prof. Westenrieder und von "Von der Festigkeit und Geisterlehre" von P. Ferdinand Sterzinger; Generalmandat von 1775 Juli 28 (gedruckt); Zensur von auf die Landesverfassung oder die Politik bezüglichen Schriften nur mit Einschaltung des Geheimen Rats; Verschärfung der Bestimmungen zum unerlaubten Druck und Verkauf von Werken, die sich gegen Staat, Religion oder gute Sitten richten (vgl. Mandat von 1780 September 2)
Darin:
Catalogus verschiedener Buecher, so von dem Churfl. Büchercensurcollegio theils als religionswidrig, theils als denen guten Sitten, theils auch als denen Landsfürstlichen Gerechtsamen nachtheilig verbothen worden, München 1770 (gedruckt)
72 Bl.
Kurbayern Bücherzensurkollegium
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Sterzinger: P. [Ferdinand], Theatiner, Zensurrat und Direktor der Akademie der Wissenschaften
Westenrieder: Lorenz, Zensurrat und Professor der Dichtkunst in Landshut
Catalogus librorum prohibitorum
Hausierer
Märkte
Bücherverkauf
Schulwesen
Politik
Landesverfassung
Geheimer Rat
Generalmandat: 1775 Juli 28
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.