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Eberhard von Weiler zu der Altenburg schließt einen Vertrag mit der Gemeinde Böserscheidegg, denen von Forstenhäuser, Hans Kapff auf Martisrüti sowie Hans Boch im Bux und seine Kinder, alle zur Altenburg gehörend, über die zwei Viehweiden in Migenhalden und die auf Martisrüti, wegen des Brunnens, der früher unter und jetzt oberhalb der Landstraße austritt, des Fuß- und Reitsteigs, der vom Flugenberg durch den Bux auf die Landstraße führt. Streitigkeiten sollen durch ein von beiden Parteien benanntes Schiedsgericht (gemeinen, gleichen Zusatz) entschieden werden. Wenn sich die Parteien über einen unparteiischen Obmann nicht einigen können, soll der Abt von St. Gallen als Lehenherr über die Altenburg einen ernennen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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