Simon Hübschtanntz von Böckingen, der seine Erbgerechtigkeit vom Hofe des St. Klara-Klosters an Hans Lutz von Abstatt um 180 rheinische Gulden verkauft hat, sagt Äbtissin und Konvent des genannten Klosters die die Kaufsumme zu ihren Händen genommen haben, von allen Verpflichtungen los.