Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
KK Lüdenscheid-Plettenberg (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise
1725-2014
Zum Bestand Das Archiv des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg wurde fortlaufend von 1975 bis 2020 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es besteht aus 2093 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1725 bis 2014. Das Archiv wurde von 1993 bis 2020 im Kreiskirchenamt in Lüdenscheid aufbewahrt. Seit 2020 liegt es als Depositum im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld unter der Bestandsnummer 4.311.Bei der Bearbeitung im Jahr 2020 wurden beide Bestandsteile des Archivs: der Bestand 1 mit überwiegend älterem Schriftgut und der Bestand 2 mit jüngerem Schriftgut zusammengelegt und in eine gemeinsame systematische Ordnung gebracht. Die Archivalien des Bestandes 1 bekamen dabei neue Archivsignaturen (Nr. 1562 bis 2064), welche anhand der in der Datenbank (bzw. im Findbuch) aufgeführten Altsignaturen zu erkennen sind.Alle Bereiche der Verwaltung und des kirchlichen Lebens sind gut dokumentiert. Obwohl der überwiegende Teil des Schriftguts erst nach der Bildung des Kirchenkreises im Jahr 1818 entstanden ist, reichen einige Akten weiter zurück. Hervorzuheben sind die ältesten Archivalien im Bestand: Protokolle märkischer Synoden von 1725 bis 1835. Die Überlieferung des Kirchenkreises Plettenberg während seiner Selbständigkeit von 1959 bis 2000 ist in einem separaten Bestand zusammengefasst. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.311 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.311 Nr. ...". Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden Lüdenscheid gehörte zu den ersten 16 Synodalbezirken, die 1818 durch die Preußische Regierung gebildet wurden. Gegenüber ihren Vorgängern, der lutherischen Klasse Altena und der reformierten Klasse Süderland wurden die Grenzen des neuen Synodalbezirks geringfügig verändert. Zur Zeit seiner Entstehung umfasste der Kirchenkreis Lüdenscheid 14 Kirchengemeinden: Dahle, Halver, Heedfeld, Herscheid, Hülscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Ohle, Plettenberg, Rönsahl, Valbert und Werdohl.In der nächsten Zeit kamen folgende Gemeindegründungen hinzu:Attendorn: 1856Grevenbrück-Meggen: 1861 als Filialgemeinde zu Plettenberg, ab 1874 selbständig, ab 1927 Name Altenhundem-Meggen, ab 1981 Name Lennestadt-KirchhundemRahmede: 1886 (Tochtergemeinde von Lüdenscheid)Oberrahmede: 1886 konstituiert, 1894 Errichtungsurkunde (Tochtergemeinde von Lüdenscheid)Schalksmühle: 1893 (Tochtergemeinde von Halver)Brügge: 1896 (Tochtergemeinde von Lüdenscheid)Eiringhausen: 1909 (Tochtergemeinde von Plettenberg)Brüninghausen: 1910 (Tochtergemeinde von Lüdenscheid)Rummenohl: 1923 (Tochtergemeinde von Schalksmühle, Hülscheid-Heedfeld, Dahle und Breckerfeld)Grevenbrück: 1927 (Tochtergemeinde von Grevenbrück-Meggen und Attendorn)Finnentrop: 1935 (Tochtergemeinde von Attendorn), in pfarramtlicher Verbindung mit Attendorn bis 1947, danach in pfarramtlicher Verbindung mit Grevenbrück bis 1950Oberbrügge: 1953 (Tochtergemeinde von Brügge, Halver und Kierspe)Hellersen-Loh: 1955 (Tochtergemeinde von Brügge und Brüninghausen)Dahlerbrück: 1956 (Tochtergemeinde von Schalksmühle und Breckerfeld)1927 haben sich Hülscheid und Heedfeld zur Kirchengemeinde Hülscheid-Heedfeld vereinigt.1933 ist Dahle in den Kirchenkreis Iserlohn umgepfarrt worden. 1967 wurde Lüdenscheid in fünf selbständigen Kirchengemeinden aufgeteilt: Erlöser-Kirchengemeinde Lüdenscheid, Christus-Kirchengemeinde Lüdenscheid, Kreuz-Kirchengemeinde Lüdenscheid, Auferstehungs-Kirchengemeinde Lüdenscheid und Johannes-Kirchengemeinde Lüdenscheid.Seit 01.01.2000 gehört die Kirchengemeinde Rummenohl zum Kirchenkreis Hagen.Bis 1959 bildeten die Kirchenkreise Lüdenscheid und Plettenberg eine verfassungsmäßige Einheit. Mit Wirkung vom 1. April 1959 wurde der Kirchenkreis Plettenberg abgetrennt. Dem Kirchenkreis Lüdenscheid wurden 17 Kirchengemeinden zugeteilt: Brügge, Brüninghausen, Dahlerbrück, Halver, Hellersen-Loh, Herscheid, Hülscheid-Heedfeld, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Oberbrügge, Oberrahmede, Rahmede, Rönsahl, Rummenohl, Schalksmühle und Valbert. Der Kirchenkreis Plettenberg umfasste 9 Kirchengemeinden: Altenhundem-Meggen, Attendorn, Eiringhausen, Finnentrop, Grevenbrück, Neuenrade, Ohle, Plettenberg und Werdohl.Für die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises Lüdenscheid wurde 1969 das Kreiskirchenamt errichtet. Bei der Errichtung erstreckte sich die Verwaltungstätigkeit des Amtes auf Haushaltsangelegenheiten und allgemeine Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten, Grundstücks- und Bauangelegenheiten sowie Kirchensteuerangelegenheiten. Im November 1970 fasste die Kreissynode Plettenberg den Beschluss, auf die Errichtung eines eigenen Kreiskirchenamtes zu verzichten und sich stattdessen der Verwaltung in Lüdenscheid anzuschließen. Außerdem wurde dem Kreiskirchenamt zusätzlich die Verwaltung besonderer Einrichtungen übertragen, wie Friedhöfe, Familienferienheim "Alter Leuchtturm" auf Borkum, Erziehungsberatungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder in Lüdenscheid, Dienststellen der Diakonischen Werke in Lüdenscheid und Plettenberg, Pflegevorschule und Internat in Plettenberg, Bildungsstätte "Haus Nordhelle" in Valbert. 2000 fusionierten die beiden Kirchenkreise zum Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg.1967 wurde als Rechtsnachfolger der Ev. Kirchengemeinde Lüdenscheid der Ev. Gemeindeverband Lüdenscheid gebildet. Im Laufe der Jahre wurden der Gemeindedienst der Inneren Mission und das Gemeindeamt aufgelöst und deren Aufgaben in die Zuständigkeit des Diakonischen Werks bzw. des Kreiskirchenamtes übergeben. Der Betrieb der Kindergärten, des Gemeindehauses "Wiedenhof" und des Jugendheimes Mathildestraße gingen in die Verantwortung der Kirchengemeinden über. 1974 wurde zur Errichtung und Leitung einer Erwachsenenbildungsstätte in Valbert "Haus Nordhelle" ein Kirchenkreisverband der Kirchenkreise Iserlohn, Lüdenscheid, Plettenberg, Siegen und Wittgenstein gebildet.Der Rückgang der Gemeindegliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen führten in jüngerer Vergangenheit zu Vereinigungen von Kirchengemeinden: - Schalksmühle und Dahlerbrück zur Kirchengemeinde Schalksmühle-Dahlerbrück (2003)- Lüdenscheid-Auferstehung, Lüdenscheid-Erlöser und Hellersen-Loh zur Kirchengemeinde Lüdenscheid-Versöhnung (2005)- Attendorn, Finnentrop, Grevenbrück und Lennestadt-Kirchhundem zur Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt (2020)Die Landessynode 2001 hat die Bildung von Gestaltungsräumen beschlossen; die Kirchenkreise Lüdenscheid-Plettenberg und Iserlohn bildeten dabei den Gestaltungsraum III. In beiden Kirchenkreisen bestand bereits eine Kooperation in der Rechnungsprüfung, im Verband Haus Nordhelle und im Gemeinsamen Schulreferat. Im Jahr 2007 wurde die Iserlohner Kirchenkreisverwaltung mit der aus dem Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg zusammengelegt. Beide Standorte blieben erhalten, die Fachbereiche jedoch wurden unter Lüdenscheid und Iserlohn aufgeteilt. Die Abteilungen Allgemeinde Verwaltung, Personal und Finanzen blieben in Iserlohn für beide Kirchenkreise bestehen, während Lüdenscheid die Bereiche Bau und Liegenschaften sowie Friedhöfe übernahm. Zum 1. Januar 2019 vereinigten sich die Verwaltungen der Kirchenkreise Lüdenscheid-Plettenberg, Iserlohn und Soest-Arnsberg zum gemeinsamen Kreiskirchenamt Sauerland-Hellweg. Diese Schritte waren notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Kirchenkreise zu erhalten und ihre Zukunft aktiv zu gestalten. Superintendenten des Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg: Quelle: https://www.evangelisch-im-sauerland.de/website/de/kirchenkreis/kirchenkreis-gemeinden/superintendent-kreissynodalvorstand, (Stand: 30.10.2020) Kirchenkreis Lüdenscheid Friedrich Keßler, Werdohl, Amtszeit: 28. 10. 1818 - 5. 9. 1821Daniel Denninghoff, Halver, Amtszeit: 6. 9. 1821 - 18. 2. 1822Friedrich Kleinschmidt, Kierspe, Amtszeit: 19. 2. 1822 - 8. 5. 1823Franz Hueck, Lüdenscheid, Amtszeit: 3. 6. 1823 - 1827Friedrich Keßler, Werdohl, Amtszeit: 1827 - 21. 12. 1830Friedrich Geck, Meinerzhagen, Amtszeit: 1830 - 1833Kaspar Philipps, Lüdenscheid, Amtszeit: 1834 - 1. 1841Karl Schirmer, Plettenberg, Amtszeit: 2. 1842 - 28. 2. 1848Friedrich Werckshagen, Herscheid, Amtszeit: 1. 3. 1848 - 31. 12. 1853Dr. Karl Stöter, Hülscheid, Amtszeit: 1. 1854 - 12. 1859Wilhelm Späing, Herscheid, Amtszeit: 1860 - 11. 1861Wilhelm Geck, Meinerzhagen, Amtszeit: 27. 11. 1861 - 24. 11. 1885Karl Niederstein, Lüdenscheid, Amtszeit: 25. 11. 1885 - 30. 9. 1910Friedrich Geck, Meinerzhagen, Amtszeit: 1. 10. 1910 - 1911Heinrich Kepp, Hülscheid, Amtszeit: 3. 12. 1912 - 31. 12. 1922Karl Turck, Lüdenscheid, Amtszeit: 1923 - 31. 8. 1933Friedrich Arning, Rahmede, Amtszeit: 23. 10. 1933 - 3. 12. 1947 Walter Köllner, Lüdenscheid, Amtszeit: 2.9.1948 - 2.10.1964Karl-Friedrich Mühlhoff, Meinerzhagen, Amtszeit: 2. 10. 1964 - 16. 10. 1988Hans-Ulrich Köster, Lüdenscheid, Amtszeit: 16. 10. 1988 - 31. 8. 2000 Kirchenkreis Plettenberg Otto Grünberg, Ohle, Amtszeit: 24. 5. 1959 - 1972Wilhelm Ubrig, Plettenberg, Amtszeit: 1972 - 30. 4. 1996Klaus Majoress, Eiringhausen, Amtszeit: 1. 5. 1996 - 31. 8. 2000 Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg Klaus Majoress, Lüdenscheid, Amtszeit: 31. 8. 2000 - 31. 8. 2020Dr. Christof Grote, Attendorn, Amtszeit: seit 1.9.2020Bielefeld, im Dezember 2020Anna Warkentin Literatur zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden (Auswahl): Dresbach, Ewald: Zur Geschichte der Entstehung und Entwicklung des Kirchenkreises Lüdenscheid nebst einem Verzeichnis der Geistlichten.-In: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte, 1937/38, S.101-173Dr. Jens Murken: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2019
Form und Inhalt: Zum Bestand
Das Archiv des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg wurde
fortlaufend von 1975 bis 2020 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es besteht aus 2089 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1725 bis 2014. Das Archiv wurde von 1993 bis 2020 im Kreiskirchenamt in Lüdenscheid aufbewahrt. Seit 2020 liegt es als Depositum im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld unter der Bestandsnummer 4.311.
Bei der Bearbeitung im Jahr 2020 wurden beide Bestandsteile des Archivs: der Bestand 1 mit überwiegend älterem Schriftgut und der Bestand 2 mit jüngerem Schriftgut zusammengelegt und in eine gemeinsame systematische Ordnung gebracht. Die Archivalien des Bestandes 1 bekamen dabei neue Archivsignaturen (Nr. 1562 bis 2064), welche anhand der in der Datenbank (bzw. im Findbuch) aufgeführten Altsignaturen zu erkennen sind.
Alle Bereiche der Verwaltung und des kirchlichen Lebens sind gut dokumentiert. Obwohl der überwiegende Teil des Schriftguts erst nach der Bildung des Kirchenkreises im Jahr 1818 entstanden ist, reichen einige Akten weiter zurück. Hervorzuheben sind die ältesten Archivalien im Bestand: Protokolle märkischer Synoden von 1725 bis 1835. Die Überlieferung des Kirchenkreises Plettenberg während seiner Selbständigkeit von 1959 bis 2000 ist in einem separaten Bestand zusammengefasst.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.311 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.311 Nr. ...".
Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden
Lüdenscheid gehörte zu den ersten 16 Synodalbezirken, die 1818 durch die Preußische Regierung gebildet wurden. Gegenüber ihren Vorgängern, der lutherischen Klasse Altena und der reformierten Klasse Süderland wurden die Grenzen des neuen Synodalbezirks geringfügig verändert. Zur Zeit seiner Entstehung umfasste der Kirchenkreis Lüdenscheid 14 Kirchengemeinden: Dahle, Halver, Heedfeld, Herscheid, Hülscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Ohle, Plettenberg, Rönsahl, Valbert und Werdohl.
In der nächsten Zeit kamen folgende Gemeindegründungen hinzu:
Attendorn: 1856
Grevenbrück-Meggen: 1861 als Filialgemeinde zu Plettenberg, ab 1874 selbständig, ab 1927 Name Altenhundem-Meggen, ab 1981 Name Lennestadt-Kirchhundem
Rahmede: 1886 (Tochtergemeinde von Lüdenscheid)
Oberrahmede: 1886 konstituiert, 1894 Errichtungsurkunde (Tochtergemeinde von Lüdenscheid)
Schalksmühle: 1893 (Tochtergemeinde von Halver)
Brügge: 1896 (Tochtergemeinde von Lüdenscheid)
Eiringhausen: 1909 (Tochtergemeinde von Plettenberg)
Brüninghausen: 1910 (Tochtergemeinde von Lüdenscheid)
Rummenohl: 1923 (Tochtergemeinde von Schalksmühle, Hülscheid-Heedfeld, Dahle und Breckerfeld)
Grevenbrück: 1927 (Tochtergemeinde von Grevenbrück-Meggen und Attendorn)
Finnentrop: 1935 (Tochtergemeinde von Attendorn), in pfarramtlicher Verbindung mit Attendorn bis 1947, danach in pfarramtlicher Verbindung mit Grevenbrück bis 1950
Oberbrügge: 1953 (Tochtergemeinde von Brügge, Halver und Kierspe)
Hellersen-Loh: 1955 (Tochtergemeinde von Brügge und Brüninghausen)
Dahlerbrück: 1956 (Tochtergemeinde von Schalksmühle und Breckerfeld)
1927 haben sich Hülscheid und Heedfeld zur Kirchengemeinde Hülscheid-Heedfeld vereinigt.
1933 ist Dahle in den Kirchenkreis Iserlohn umgepfarrt worden.
1967 wurde Lüdenscheid in fünf selbständigen Kirchengemeinden aufgeteilt: Erlöser-Kirchengemeinde Lüdenscheid, Christus-Kirchengemeinde Lüdenscheid, Kreuz-Kirchengemeinde Lüdenscheid, Auferstehungs-Kirchengemeinde Lüdenscheid und Johannes-Kirchengemeinde Lüdenscheid.
Seit 01.01.2000 gehört die Kirchengemeinde Rummenohl zum Kirchenkreis Hagen.
Bis 1959 bildeten die Kirchenkreise Lüdenscheid und Plettenberg eine verfassungsmäßige Einheit. Mit Wirkung vom 1. April 1959 wurde der Kirchenkreis Plettenberg abgetrennt. Dem Kirchenkreis Lüdenscheid wurden 17 Kirchengemeinden zugeteilt: Brügge, Brüninghausen, Dahlerbrück, Halver, Hellersen-Loh, Herscheid, Hülscheid-Heedfeld, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Oberbrügge, Oberrahmede, Rahmede, Rönsahl, Rummenohl, Schalksmühle und Valbert. Der Kirchenkreis Plettenberg umfasste 9 Kirchengemeinden: Altenhundem-Meggen, Attendorn, Eiringhausen, Finnentrop, Grevenbrück, Neuenrade, Ohle, Plettenberg und Werdohl.
Für die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises Lüdenscheid wurde 1969 das Kreiskirchenamt errichtet. Bei der Errichtung erstreckte sich die Verwaltungstätigkeit des Amtes auf Haushaltsangelegenheiten und allgemeine Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten, Grundstücks- und Bauangelegenheiten sowie Kirchensteuerangelegenheiten. Im November 1970 fasste die Kreissynode Plettenberg den Beschluss, auf die Errichtung eines eigenen Kreiskirchenamtes zu verzichten und sich stattdessen der Verwaltung in Lüdenscheid anzuschließen. Außerdem wurde dem Kreiskirchenamt zusätzlich die Verwaltung besonderer Einrichtungen übertragen, wie Friedhöfe, Familienferienheim "Alter Leuchtturm" auf Borkum, Erziehungsberatungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder in Lüdenscheid, Dienststellen der Diakonischen Werke in Lüdenscheid und Plettenberg, Pflegevorschule und Internat in Plettenberg, Bildungsstätte "Haus Nordhelle" in Valbert.
2000 fusionierten die beiden Kirchenkreise zum Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg.
1967 wurde als Rechtsnachfolger der Ev. Kirchengemeinde Lüdenscheid der Ev. Gemeindeverband Lüdenscheid gebildet. Im Laufe der Jahre wurden der Gemeindedienst der Inneren Mission und das Gemeindeamt aufgelöst und deren Aufgaben in die Zuständigkeit des Diakonischen Werks bzw. des Kreiskirchenamtes übergeben. Der Betrieb der Kindergärten, des Gemeindehauses "Wiedenhof" und des Jugendheimes Mathildestraße gingen in die Verantwortung der Kirchengemeinden über.
1974 wurde zur Errichtung und Leitung einer Erwachsenenbildungsstätte in Valbert "Haus Nordhelle" ein Kirchenkreisverband der Kirchenkreise Iserlohn, Lüdenscheid, Plettenberg, Siegen und Wittgenstein gebildet.
Der Rückgang der Gemeindegliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen führten in jüngerer Vergangenheit zu Vereinigungen von Kirchengemeinden:
- Schalksmühle und Dahlerbrück zur Kirchengemeinde Schalksmühle-Dahlerbrück (2003)
- Lüdenscheid-Auferstehung, Lüdenscheid-Erlöser und Hellersen-Loh zur Kirchengemeinde Lüdenscheid-Versöhnung (2005)
- Attendorn, Finnentrop, Grevenbrück und Lennestadt-Kirchhundem zur Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt (2020)
Die Landessynode 2001 hat die Bildung von Gestaltungsräumen beschlossen; die Kirchenkreise Lüdenscheid-Plettenberg und Iserlohn bildeten dabei den Gestaltungsraum III. In beiden Kirchenkreisen bestand bereits eine Kooperation in der Rechnungsprüfung, im Verband Haus Nordhelle und im Gemeinsamen Schulreferat.
Im Jahr 2007 wurde die Iserlohner Kirchenkreisverwaltung mit der aus dem Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg zusammengelegt. Beide Standorte blieben erhalten, die Fachbereiche jedoch wurden unter Lüdenscheid und Iserlohn aufgeteilt. Die Abteilungen Allgemeinde Verwaltung, Personal und Finanzen blieben in Iserlohn für beide Kirchenkreise bestehen, während Lüdenscheid die Bereiche Bau und Liegenschaften sowie Friedhöfe übernahm. Zum 1. Januar 2019 vereinigten sich die Verwaltungen der Kirchenkreise Lüdenscheid-Plettenberg, Iserlohn und Soest-Arnsberg zum gemeinsamen Kreiskirchenamt Sauerland-Hellweg. Diese Schritte waren notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Kirchenkreise zu erhalten und ihre Zukunft aktiv zu gestalten.
Superintendenten des Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg:
Quelle: https://www.evangelisch-im-sauerland.de/website/de/kirchenkreis/kirchenkreis-gemeinden/superintendent-kreissynodalvorstand, (Stand: 30.10.2020)
Kirchenkreis Lüdenscheid
Friedrich Keßler, Werdohl, Amtszeit: 28. 10. 1818 - 5. 9. 1821
Daniel Denninghoff, Halver, Amtszeit: 6. 9. 1821 - 18. 2. 1822
Friedrich Kleinschmidt, Kierspe, Amtszeit: 19. 2. 1822 - 8. 5. 1823
Franz Hueck, Lüdenscheid, Amtszeit: 3. 6. 1823 - 1827
Friedrich Keßler, Werdohl, Amtszeit: 1827 - 21. 12. 1830
Friedrich Geck, Meinerzhagen, Amtszeit: 1830 - 1833
Kaspar Philipps, Lüdenscheid, Amtszeit: 1834 - 1. 1841
Karl Schirmer, Plettenberg, Amtszeit: 2. 1842 - 28. 2. 1848
Friedrich Werckshagen, Herscheid, Amtszeit: 1. 3. 1848 - 31. 12. 1853
Dr. Karl Stöter, Hülscheid, Amtszeit: 1. 1854 - 12. 1859
Wilhelm Späing, Herscheid, Amtszeit: 1860 - 11. 1861
Wilhelm Geck, Meinerzhagen, Amtszeit: 27. 11. 1861 - 24. 11. 1885
Karl Niederstein, Lüdenscheid, Amtszeit: 25. 11. 1885 - 30. 9. 1910
Friedrich Geck, Meinerzhagen, Amtszeit: 1. 10. 1910 - 1911
Heinrich Kepp, Hülscheid, Amtszeit: 3. 12. 1912 - 31. 12. 1922
Karl Turck, Lüdenscheid, Amtszeit: 1923 - 31. 8. 1933
Friedrich Arning, Rahmede, Amtszeit: 23. 10. 1933 - 3. 12. 1947
Walter Köllner, Lüdenscheid, Amtszeit: 2.9.1948 - 2.10.1964
Karl-Friedrich Mühlhoff, Meinerzhagen, Amtszeit: 2. 10. 1964 - 16. 10. 1988
Hans-Ulrich Köster, Lüdenscheid, Amtszeit: 16. 10. 1988 - 31. 8. 2000
Kirchenkreis Plettenberg
Otto Grünberg, Ohle, Amtszeit: 24. 5. 1959 - 1972
Wilhelm Ubrig, Plettenberg, Amtszeit: 1972 - 30. 4. 1996
Klaus Majoress, Eiringhausen, Amtszeit: 1. 5. 1996 - 31. 8. 2000
Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
Klaus Majoress, Lüdenscheid, Amtszeit: 31. 8. 2000 - 31. 8. 2020
Dr. Christof Grote, Attendorn, Amtszeit: seit 1.9.2020
Bielefeld, im Dezember 2020
Anna Warkentin
Literatur zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden (Auswahl):
Dresbach, Ewald: Zur Geschichte der Entstehung und Entwicklung des Kirchenkreises Lüdenscheid nebst einem Verzeichnis der Geistlichten.-In: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte, 1937/38, S.101-173
Dr. Jens Murken: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2019
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.