Die Streitigkeiten zwischen Salem und Habstal wegen des Triebs und Tratts des Dorfes Einhart und andere Rechtsansprüche im Haslach, Kreuzacker, Birken und Birkenstock werden durch die Deputierten beider Parteien in folgender Weise beigelegt: 1. Habstal gibt seine Ansprüche wegen des Zutriebs auf die Haslachäcker, die Einharter Viehweide, Birken und Birkenstock (ausgenommen jedoch, daß Habstal nach dem Vertrag von 1520 zur Besserung des Wurs am Weiher Erde entnehmen darf) sowie auf die 3 Jauchert, die nach dem Habstaler Urbar von 1441 in der Viehweide liegen, und seinen Anspruch auf den Creuzacker auf; es hat außer der Hege, welche von der Mark die am Bernweiler Weiherwur gegen Wangen zu steht, zwischen den habstalischen Wiesen und der Einharter Viehweide nach bis auf die habstalische Lehenwiese des Math. Keßer von Einhart hinab geht, weder Eigentum noch Trieb zu beanspruchen. 2. Einhart überläßt dem Kloster Habstal vor Georgi und nach Michaelis den Trieb auf den habstal. Emdwiesen, doch soll Habstal die Emdwiesen verfrieden. 3. Einhart überläßt von der Viehweide, Birke und Birkenstock dem Kloster Habstal 3 1/2 Jauchert Boden zu rechtem Eigentum (liegt einerseits an der Habstaler Lehenwiese des Matheus Keßer, andererseits an der Einharter Viehweide, stößt unten auf die Viehweide, oben an die Habstal. Wiese zu Bernweiler), doch wird dem Müller von Einhart das Recht vorbehalten, den Sterenbaeh hindurch auf seine Mühle zu leiten. 4. Das Brücklein am Wur des Bernweiler Weihers auf der Einharter Viehweide gegen Wangen zu soll von Stein gemacht werden; dazu soll Habstal die Steine und Material hergeben, Einhart aber soll es machen lassen und die Werkleute bezahlen; in Zukunft braucht Habstal nichts mehr beizusteuern. 5. Der im Vergleich von 1715 genannte Heuweg an den Wiesen her ob den Bernweiler Äckern gegen den Sterenbach zu wird den Levertsweilern gestattet, bis der Wiesentausch vorgenommen ist. 6. Streitigkeiten wegen der Lehengüter sollen durch Untergang bereinigt werden Unterschriften: Petschaften und Unterschriften: von Seiten Salems Johann Sauter, Rat und Jägermeister, und Joseph Antoni Baur, Amtmann der Pflege Ostrach; von Seiten Habstals P. Ivo Weltin, can. reg. in Waldsee, p. t. Beichtiger und Gewalthaber, und Friedrich Adam Zenk, Lit. und württ. Hofgerichtsadvokat