Franz Adolf von den Berghe genannt Trips klagt auf Schadensausgleich wegen eines während seiner Minderjährigkeit eingegangenen Vergleiches über die Herrschaften Hemmersbach und Sindorf. Durch RKG-Urteil vom 17.7.1750 (vgl. Hauptstaatsarchiv Düsseldorf RKG 5659 / T 490 / 1581) sei eine Hälfte dieser Herrschaften dem Kläger zugesprochen, die andere vorbehaltlich eines Beweises über die Anspruchsgrundlage dem Beklagten belassen worden. Der Freiherr von Bentinck sei aber seit der Abtretung durch den Reichsgrafen von Schaesberg im Jahre 1738 bis zum Zeitpunkt des Urteils im Gesamtbesitz der beiden Herrschaften gewesen. Dieser Umstand sei in dem 1751 aufgerichteten Vergleich über die Herrschaften Hemmersbach und Sindorf nicht berücksichtigt worden. Nach einer längeren Prozeßpause schaltet sich der Jülich-Bergische Geheime Rat in das Verfahren ein und erklärte die Angelegenheit unter Verweis auf Urteile des Geheimen Rates und das Jülich-Bergische Appellationsprivileg für nicht ans RKG erwachsen. Der Kläger berichtet über Drohungen gegen ihn und seinen advocatus causae, der zur Niederlegung seines Mandats gezwungen worden sei. Franz Adolf von den Berghe genannt Trips erwirkt ein RKG-mandatum de non impediendo etc. gegen den Jülich-Bergischen Geheimen Rat. Nach Berichten des Klägers über die Arrestierung seiner Einkünfte aus den Herrschaften Hemmersbach und Sindorf ergeht am 17.12.1768 ein RKG- mandatum arctius gegen den Jülich-Bergischen Geheimen Rat.
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Franz Adolf von den Berghe genannt Trips klagt auf Schadensausgleich wegen eines während seiner Minderjährigkeit eingegangenen Vergleiches über die Herrschaften Hemmersbach und Sindorf. Durch RKG-Urteil vom 17.7.1750 (vgl. Hauptstaatsarchiv Düsseldorf RKG 5659 / T 490 / 1581) sei eine Hälfte dieser Herrschaften dem Kläger zugesprochen, die andere vorbehaltlich eines Beweises über die Anspruchsgrundlage dem Beklagten belassen worden. Der Freiherr von Bentinck sei aber seit der Abtretung durch den Reichsgrafen von Schaesberg im Jahre 1738 bis zum Zeitpunkt des Urteils im Gesamtbesitz der beiden Herrschaften gewesen. Dieser Umstand sei in dem 1751 aufgerichteten Vergleich über die Herrschaften Hemmersbach und Sindorf nicht berücksichtigt worden. Nach einer längeren Prozeßpause schaltet sich der Jülich-Bergische Geheime Rat in das Verfahren ein und erklärte die Angelegenheit unter Verweis auf Urteile des Geheimen Rates und das Jülich-Bergische Appellationsprivileg für nicht ans RKG erwachsen. Der Kläger berichtet über Drohungen gegen ihn und seinen advocatus causae, der zur Niederlegung seines Mandats gezwungen worden sei. Franz Adolf von den Berghe genannt Trips erwirkt ein RKG-mandatum de non impediendo etc. gegen den Jülich-Bergischen Geheimen Rat. Nach Berichten des Klägers über die Arrestierung seiner Einkünfte aus den Herrschaften Hemmersbach und Sindorf ergeht am 17.12.1768 ein RKG- mandatum arctius gegen den Jülich-Bergischen Geheimen Rat.
AA 0648, 231 - T 1586
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 18. Buchstabe T
1763-1770 (1738-1769)
Enthaeltvermerke: Kläger: Franz Adolf von den Berghe genannt Trips zu Hemmersbach und Sindorf (Syndorff) Beklagter: Adrian Konstantin Freiherr von Bentinck (Bentingh) zu Limbricht Prokuratoren (Kl.): Lic. Ferdinand Wilhelm Anton Helffrich 1763 - Subst.: Lic. Johann Josef Flach - Lic. Johann Paul Besserer 1768 - Subst.: Lic. Johann Jakob Ernst Pfeiffer Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Philipp Gottfried von Gülich 1763 - Subst.: Lic. Goll - Lic. Brandt (1769) (für den Geheimen Rat von Jülich-Berg) Prozeßart: Citationis ad videndum se relaxari a praestito iuramento ad effectum agendi ut et restitui adversus transactionem initam cum omni causa, damno et expensis Instanzen: RKG 1763-1770 (1738-1769) Beweismittel: Vertrag zwischen Johann Wilhelm Reichsgraf von Schaesberg zu Kerpen-Lomersum, Jülich-Bergischer Kanzler, und Adrian Konstantin Freiherr von Bentinck zu Limbricht und Wolfrath über die Abtretung der Unterherrschaften Hemmersbach und Sindorf, 1738 (Q 4). Vergleich zwischen Adrian Konstantin Freiherr von Bentinck zu Limbricht und Wolfrath und dem minderjährigen Franz Adolf von den Berghe genannt Trips über die Unterherrschaften Hemmersbach und Sindorf, 1751-1752 (Q 5). Bericht des Jülich-Bergischen Geheimen Rats in Sachen von Berghe genannt Trips ./. von Bentinck zu Limbricht, 1768 (Q 13). RKG- mandatum de non impediendo prosequi litem cum causa principali in Camera Imperiali respective definitive et interlocutorie decisa inseparabiliter connexam etc. s.c., 1768 (Q 16). Paritionsbericht des Jülich-Bergischen Geheimen Rats mit Anlagen, 1769 (Q 52). Beschreibung: 6 cm, in drei Teilbänden gebunden, Q 1-52. Vgl. zur Auseinandersetzung um die Herrschaften Hemmersbach und Sindorf auch die einschlägigen Aachener RKG-Prozesse (vgl. ZAGV 18, S. 92, Nr. 108f.) und im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf die RKG-Prozesse 312 / B 712 / 2724 und 313 / (B 712/ 2725) sowie 5659 / T 490 / 1581 und 5663 / T 495 / 1587.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:37 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht, Maastricht AA 0648 (Bestand)
- 18. Buchstabe T (Gliederung)