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Klageschriften in Sachen 1. des Bernard Kerckering ./. den Bischof, die Landschaft und Henrich Schenckinck in Ostbevern, 2. des Herman Schenckinck ./. Henrich Schenckinck. Die Eheleute Gerhard Kerckerinck und Engel hatten 5 Kinder: Bernard, Kerstien (verheiratet mit N. Broichman), Gerhard, Beilgin (?) und Engel. Gerhard starb nach dem Vater, aber vor der Mutter; die Töchter traten ein in das Kloster Rengering bzw. Vinnenberg und verzichteten auf ihren Anteil am elterlichen Vermögen. Kerstien schloss sich den Wiedertäufern an und wurde später hingerichtet. Bernard (der Kläger) floh aus der Stadt; die Mutter blieb darin, weil sie alt und krank war, nahm aber nicht die Wiedertäuferlehn an. Die Güter des hingerichteten Kerstien wurden eingezogen. Der Kläger Bernard Kerckerinck führt nun aus, dass auch zu Unrecht sein elterliches Haus bei St. Martin und das Gut Busshoff in Bevern eingezogen seien. Diese seien sein Eigentum, da sein Bruder Kerstien abgeschichtet gewesen sei, seine Schwestern verzichtet hätten und seine Mutter nur den Nießbrauch gehabt habe. Er verlangt, und zwar von Henrich Schenckinck, Herausgabe des Gutes Buschhoff, das dieser gekauft hat. Mit der Erledigung des Streits beauftragt der Bischof den Offizial Lic. Albert Momme.

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Stadtarchiv Münster
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