Kaiser Sigmund erweist der Stadt Konstanz die Gnade, dass niemand sie gegen ihren Willen verkümmern, verpfänden und versetzen soll, dass sie sich wegen ihrer Rechtsprechung vor niemandem als dem Kaiser oder seinem Kommissar zu verantworten hat und dass alle Einwohner ohne Ausnahme, doch unbeschadet der Rechte des Bischofs und seiner Geistlichkeit der Stadt steuern und dienen soll

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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