Philipp, Graf zu Virneburg und zu Neuenahr, Herr zu Saffenburg, verkauft seinen Hof zu Thür (Thuyr), der ihm von (å) Margarete (Grete) von Bell (Belle) zugefallen ist, erblich mit Hofgereit, Weingärten, Wiesen, Zinsen, Pacht, Gefälle, naß und trocken, nichts ausgenommen an Herrn Gerhard von Mendig (Mendich), Kirchherrn zu Monreal, seine Erben oder den Inhaber der Urkunde. Gerhard soll jährlich 10 Gulden, 24 Weißpfennig auf den Gulden gerechnet, aus dem Hof erhalten und die Kosten. Was an Einnahmen über die 10 Gulden zuzüglich Kosten hinausgeht, soll er dem Kellner von Monreal übergeben. Der Aussteller leistet Währschaft und gelobt an Eides Statt, den Vertrag einzuhalten. Er bittet seinen Getreuen Johann von Schönborn, Ritter, und den Heimbürgen Peter Proist, sowie die Geschworenen von Thür Simon Nytschaer und Peter Clayns mit ihm zu siegeln. Da Heimbürge und Geschworene kein Siegel haben, bitten sie ihren derzeitigen Kirchherrn Matthias Back, für sie zu siegeln, was dieser getan hat. Sr.: Ausst., Johann von Schönborn und Matthias Back, Pfarrer von Thür. Ausf. Perg. - 3 Sg. anh., 1 u. 3 ab, 2 Rest - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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