Christoph Franz [von Buseck], Bischof zu Bamberg (volle Titulatur), belehnt Johann Franz Schenk Freiherrn von Stauffenberg, fürstlich-bambergischen Geheimen Rat, Oberhofmarschall, Oberamtmann zu Höchstadt und Wachenroth und Ritterhauptmann der freien Reichsritterschaft in Franken Ortsgebürg, für sich selbst und wegen der Mitlehenschaft als Bevollmächtigten seiner Agnaten Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg und Anton Damian Schenk Graf von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie mit dem Rittermannlehen Burggrub. Hierzu gehören das Schloss, der Graben, die Wiesen, die Gärten, die Äcker, die Gewässer, der Zehnte, die Gehölze und die Jagd nach dem Inhalt der darüber ausgestellten Urkunde vom 30. März 1694 gehören sowie die in dem von dem Bambergischen Lehenhof unter dem gleichen Datum dieser Urkunde empfangenen Lehenverzeichnis enthaltenen Untertanen, Lehenleute, Rechte und Gerechtigkeiten. Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg hatte diese Lehen und Stücke für sich selbst und in Mitlehenschaft für Anton Damian Schenk Graf von Stauffenberg und Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg zuletzt am 7. März 1780 von dem verstorbenen Franz Ludwig [von Erthal] als Fürstbischof von Bamberg empfangen. Die Lehenschaften, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Fürstbischofs von Bamberg, des Hochstifts Bamberg und ihrer Nachkommen bleiben von der Belehnung unbeeinträchtigt.