Kaiser Karl erhebt wegen der Verdienste des LG. Johanns zu dem Lethemberge, G. zu Halls, dessen Markt Halls unter der Feste Halls zur Stadt, gewährt das Recht zur Befestigung unjd verleiht Stock und Galgen sowie die andern einer Reichsstadt und ihren Bürgern zukommenden Rechte. - S: A.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv