Abt Johann VI. Bückling zu Langheim einerseits und die Dorfgemeinde Krassach im Amt Niesten, die Vormünder der Söhne des verstorbenen Hans Adam von Künßberg, dann Hans und Georg von Giech, beide zu Thurnau, Veit von Redwitz zu Trunstadt und Emeran Ernst von Redwitz zu Küps (Brüder zu Theisenort), Georg Sebastian von Schaumberg auf der Altenburg zu Burgkunstadt und Leo Moring, fürstlich bamberger Kastner zu Weismain als interessierte Ganerben und Vertreter andererseits einigen und vergleichen sich nach Streitigkeiten um die Zehnten aus Krassach. Über die strittigen Grundstücke wird beschlossen, dass 1.) kleine Felder von weniger als einem halben Tagwerk dem Kloster Langheim voll zehntbar sein sollen, 2.) alle größeren Felder und Äcker und auch Neurodungen (nach Ablauf ihrer Freijahre) sollen dem Kloster zur Hälfte zehntbar sein. Unstrittige Grundstücke sollen darüber hinaus von dieser Neuregelung nicht betroffen sein und weiterhin so zehnten wie zuvor. - Siegler: Langheim, Abt Johann VI. Bückling. Künßberg, Vormundschaftssiegel (? - drei Wappen erkennbar: Künßberg, Redwitz und Truchseß von Wetzhausen). Giech, Hans von. Redwitz, Emeran Ernst von. Redwitz, Veit von. Schaumberg, Georg Sebastian von. Moring, Leo, Kastner zu Weismain

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Staatsarchiv Bamberg
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