Abt Johann VI. Bückling zu Langheim einerseits und die Dorfgemeinde Krassach im Amt Niesten, die Vormünder der Söhne des verstorbenen Hans Adam von Künßberg, dann Hans und Georg von Giech, beide zu Thurnau, Veit von Redwitz zu Trunstadt und Emeran Ernst von Redwitz zu Küps (Brüder zu Theisenort), Georg Sebastian von Schaumberg auf der Altenburg zu Burgkunstadt und Leo Moring, fürstlich bamberger Kastner zu Weismain als interessierte Ganerben und Vertreter andererseits einigen und vergleichen sich nach Streitigkeiten um die Zehnten aus Krassach. Über die strittigen Grundstücke wird beschlossen, dass 1.) kleine Felder von weniger als einem halben Tagwerk dem Kloster Langheim voll zehntbar sein sollen, 2.) alle größeren Felder und Äcker und auch Neurodungen (nach Ablauf ihrer Freijahre) sollen dem Kloster zur Hälfte zehntbar sein. Unstrittige Grundstücke sollen darüber hinaus von dieser Neuregelung nicht betroffen sein und weiterhin so zehnten wie zuvor. - Siegler: Langheim, Abt Johann VI. Bückling. Künßberg, Vormundschaftssiegel (? - drei Wappen erkennbar: Künßberg, Redwitz und Truchseß von Wetzhausen). Giech, Hans von. Redwitz, Emeran Ernst von. Redwitz, Veit von. Schaumberg, Georg Sebastian von. Moring, Leo, Kastner zu Weismain
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Abt Johann VI. Bückling zu Langheim einerseits und die Dorfgemeinde Krassach im Amt Niesten, die Vormünder der Söhne des verstorbenen Hans Adam von Künßberg, dann Hans und Georg von Giech, beide zu Thurnau, Veit von Redwitz zu Trunstadt und Emeran Ernst von Redwitz zu Küps (Brüder zu Theisenort), Georg Sebastian von Schaumberg auf der Altenburg zu Burgkunstadt und Leo Moring, fürstlich bamberger Kastner zu Weismain als interessierte Ganerben und Vertreter andererseits einigen und vergleichen sich nach Streitigkeiten um die Zehnten aus Krassach. Über die strittigen Grundstücke wird beschlossen, dass 1.) kleine Felder von weniger als einem halben Tagwerk dem Kloster Langheim voll zehntbar sein sollen, 2.) alle größeren Felder und Äcker und auch Neurodungen (nach Ablauf ihrer Freijahre) sollen dem Kloster zur Hälfte zehntbar sein. Unstrittige Grundstücke sollen darüber hinaus von dieser Neuregelung nicht betroffen sein und weiterhin so zehnten wie zuvor. - Siegler: Langheim, Abt Johann VI. Bückling. Künßberg, Vormundschaftssiegel (? - drei Wappen erkennbar: Künßberg, Redwitz und Truchseß von Wetzhausen). Giech, Hans von. Redwitz, Emeran Ernst von. Redwitz, Veit von. Schaumberg, Georg Sebastian von. Moring, Leo, Kastner zu Weismain
Kloster Langheim, Urkunden 1671
Urkunden des Klosters Langheim (A 135/I) Lade 195 Nr. 339
Kloster Langheim Urkunden 1606 V 22
Kloster Langheim, Urkunden
Kloster Langheim, Urkunden >> Aktenplan Kloster Langheim >> Urkunden
22.05.1606
Kloster Langheim, Urkunden
Pergament
Urkunden
ger
Langheim (= Klosterlangheim, Lk Lichtenfels), Kloster
Langheim (= Klosterlangheim, Lk Lichtenfels), Kloster, Abt Johann VI. Bückling
Krassach (Gde. Neudorf, Lk Lichtenfels), Dorfgemeinschaft
Künßberg, Hans Adam von
Giech, Hans von
Giech, Georg von
Thurnau (Lk Kulmbach), Giech (adel. Fam.)
Redwitz, Veit von
Trunstadt (Lk Bamberg), Redwitz (adel. Fam.)
Redwitz, Emeran Ernst von
Küps (Lk Kronach), Redwitz (adel. Fam.)
Theisenort (Lk Kronach), Redwitz (adel. Fam.)
Schaumberg, Georg Sebastian von
Burgkunstadt (Lk Lichtenfels), Altenburg
Burgkunstadt (Lk Lichtenfels), Schaumberg (adel. Fam.)
Moring, Leo, Weismain (Lk Lichtenfels)
Weismain (Lk Lichtenfels), Kastner Leo Moring
Weismain (Lk Lichtenfels), Leo Moring (Kastner)
Krassach (Gde. Neudorf, Lk Lichtenfels), Zehnt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
15.04.2025, 15:34 MESZ
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