Klaus Miller und Heinz Gör aus Bempflingen, wegen Wildfrevels im fürstlichen Forst gef., jedoch auf Fürbitten der Fürstin von Brandenburg mit der Auflage freigel., ihre Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen und als Abtrag der Herrschaft Württemberg 30 fl (K. Miller) bzw. 20 fl (H. Gör) in jährlichen Raten von 5 fl zu entrichten, schwören U. u. versprechen eidlich, künftig kein Waidwerk mehr zu treiben noch anderen dabei zu helfen. Sie stellen insgesamt sechs gen. Bürgen, die sich verpflichten, bei Bruch der Verschreibung dem Forstmeister zu Urach auf Mahnung obige Summen zu bezahlen.