Gnaden- bzw. Konzessionsbrief Herzog Maximilian Josephs von Ober- und Nieder­bayern, Pfalzgraf bei Rhein etc., für das im Herzogtum Oberpfalz gelegene Stift Waldsassen. Auf dessen Bitte hin erhebt er die bisher zum Kastenamt Kemnath ge­hörigen Kammergüter Dechantsees und Funkenau zu Hofmarken mit Niedergerichts­barkeit.$(1) Das Kloster soll dem Amt Kemnath 70 fl (bisher 78 fl.) jährlich entrichten.$(2) Im Lehenfall müssen sowohl Abt wie Beständer 150 fl. reichen.sind 30 fl. zu geben$(4) Bei Jurisdiktionsfällen sind pro Hof je 8 fl. an Scharwerk an Kastenamt Kemnath abzu­geben.$(5) Als Steuer sind gleich anderen geistlichen Gütern 500fl. zu reichen.$(6) Bei der Aufnahme neuer Untertanen - wenn man Meierei errichtet - ist die landes­herrlichen Abgabe zu entrichten.$(7) Das Kloster darf für dieses Güter nicht um Umgeldbefreiung nachsuchen.$(8) Dem Kloster wird für die zwei dort vorhandenen Kalköfen freier Einkauf bei Edel­leuten und Landsassen (nicht bei Untertanen) zugestanden, doch darf der gebrannte Kalk nur innerhalb des Landes verkauft werden.$(9) Jagdgerechtigkeit nur intra lites, nicht auszudehnen

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Staatsarchiv Bamberg