Druckschriften (Abschriften und Kopien)
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BArch ZLA 7-02/3297
BArch ZLA 7-02 Heimatauskunftstelle Böhmen und Mähren (HASt Nr. 2)
Heimatauskunftstelle Böhmen und Mähren (HASt Nr. 2) >> ZLA 7-02 Heimatauskunftstelle Böhmen und Mähren (HASt Nr. 2) >> Arbeitskreis Dokumentation (Gemeinsame Materialsammlung der Heimatauskunftstellen Aussig und Böhmen und Mähren) >> Brauwirtschaft und Braurechte
1963-1973
Enthält:
Auflistung der brauberechtigten Häuser in Budweis 1795 und 1895 in: "Geschichte des Bräuwesens in Budweis. Eine Festschrift zum hundertjährigen Bestande des Bürgerlichen Bräuhauses", o. Dat.;
Verzeichnis der brauberechtigten Hausbesitzer in Krummau a. d. Moldau im Vertreibungsjahr 1945;
Enthält auch:
Generalgutachten des Bundesausgleichsamtes zur Durchführung der 11. LDV-LA (Durchführungsverordnung zum Lastenausgleich) für das Zuständigkeitsgebiet der Heimatauskunftstelle Böhmen und Mähren;
Verordnung des Reichsministers des Innern über die Eisenbahnen in den sudetendeutschen Gebieten vom 19. Okt. 1938;
Verordnung über die Vertragshilfe des Richters zugunsten von Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben in sudetendeutschen Badeorten vom 02. April 1940;
Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. März 1939;
Verzeichnis der vom Reichsnährstand als markenfähig anerkannten Baumschulen, 1. Nachtrag, Stand 01. Jan. 1941;
Rundschreiben des Bundesausgleichsamtes zur Bearbeitung von Feststellungsanträgen;
Fridrich Spacil: 25 Jahre tschechoslowakisches Finanzrecht (Übersetzung)
Auflistung der brauberechtigten Häuser in Budweis 1795 und 1895 in: "Geschichte des Bräuwesens in Budweis. Eine Festschrift zum hundertjährigen Bestande des Bürgerlichen Bräuhauses", o. Dat.;
Verzeichnis der brauberechtigten Hausbesitzer in Krummau a. d. Moldau im Vertreibungsjahr 1945;
Enthält auch:
Generalgutachten des Bundesausgleichsamtes zur Durchführung der 11. LDV-LA (Durchführungsverordnung zum Lastenausgleich) für das Zuständigkeitsgebiet der Heimatauskunftstelle Böhmen und Mähren;
Verordnung des Reichsministers des Innern über die Eisenbahnen in den sudetendeutschen Gebieten vom 19. Okt. 1938;
Verordnung über die Vertragshilfe des Richters zugunsten von Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben in sudetendeutschen Badeorten vom 02. April 1940;
Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. März 1939;
Verzeichnis der vom Reichsnährstand als markenfähig anerkannten Baumschulen, 1. Nachtrag, Stand 01. Jan. 1941;
Rundschreiben des Bundesausgleichsamtes zur Bearbeitung von Feststellungsanträgen;
Fridrich Spacil: 25 Jahre tschechoslowakisches Finanzrecht (Übersetzung)
Heimatauskunftstelle Böhmen und Mähren (HASt Nr. 2), 1950-2001
Aktenführende Organisationseinheit: Heimatauskunftstelle Böhmen und Mähren
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:57 MESZ
Hierarchie
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- Lastenausgleich (Tektonik)
- Heimatauskunftstelle Böhmen und Mähren (HASt Nr. 2) (Bestand)
- ZLA 7-02 Heimatauskunftstelle Böhmen und Mähren (HASt Nr. 2) (Gliederung)
- Arbeitskreis Dokumentation (Gemeinsame Materialsammlung der Heimatauskunftstellen Aussig und Böhmen und Mähren) (Gliederung)
- Brauwirtschaft und Braurechte (Gliederung)