Konrad Weber aus Oberndorf, B. zu Sulz, vom Obervogt Hans Herter von Herteneck zu Sulz gef., weil er sich trotz einschlägiger Vorstrafen und Verwarnungen dem Spiel und der Völlerei ergeben und dadurch seine Frau und seine Kinder in Not gebracht hatte, jedoch auf Fürbitte vieler ehrbarer Leute und unter der Bedingung, ein Jahr lang ohne Erlaubnis seiner Obrigkeit kein Spiel zu tun und keine öffentlichen Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften - es sei denn auf dem Rathaus - zu besuchen, wieder freigel., schwört U.