Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Bernhard von Kirchdorf genannt Liederbach (Kirtdorff gnant Lidderbach) treuer Dienste wegen auf Lebtag 25 Gulden jährlicher Gülte verschrieben hat, die ihm zu St. Georgstag [23.04.] aus der fürstlichen Kammer zu Heidelberg gegen Quittung ausgerichtet werden sollen. Dafür hat Bernhard in allen Kriegen und Geschäften des Pfalzgrafen mit zwei reisigen Pferden zu dienen, wobei niemand von den Dienstverpflichtungen ausgenommen werden und eine Verhinderung ausgeschlossen sein soll. Führte Bernhard dem Pfalzgrafen mehr reisige Knechte und Pferde zu, soll er dafür Sold wie seine Genossen erhalten. Für die Zeit seines Dienstes erhält Bernhard Futter, Mahl und Beschläge und bekommt Verluste und Schäden wie üblich ersetzt. Wenn er vom Pfalzgrafen ein Amt erhält, das jährlich 25 Gulden oder mehr abwirft, wird die Auszahlung der Gülte hinfällig. Wird Bernhard sodann aus dem Amt entfernt oder sagt dieses auf, soll er die Gülte wieder empfangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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