Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Bernhard von Kirchdorf genannt Liederbach (Kirtdorff gnant Lidderbach) treuer Dienste wegen auf Lebtag 25 Gulden jährlicher Gülte verschrieben hat, die ihm zu St. Georgstag [23.04.] aus der fürstlichen Kammer zu Heidelberg gegen Quittung ausgerichtet werden sollen. Dafür hat Bernhard in allen Kriegen und Geschäften des Pfalzgrafen mit zwei reisigen Pferden zu dienen, wobei niemand von den Dienstverpflichtungen ausgenommen werden und eine Verhinderung ausgeschlossen sein soll. Führte Bernhard dem Pfalzgrafen mehr reisige Knechte und Pferde zu, soll er dafür Sold wie seine Genossen erhalten. Für die Zeit seines Dienstes erhält Bernhard Futter, Mahl und Beschläge und bekommt Verluste und Schäden wie üblich ersetzt. Wenn er vom Pfalzgrafen ein Amt erhält, das jährlich 25 Gulden oder mehr abwirft, wird die Auszahlung der Gülte hinfällig. Wird Bernhard sodann aus dem Amt entfernt oder sagt dieses auf, soll er die Gülte wieder empfangen.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Bernhard von Kirchdorf genannt Liederbach (Kirtdorff gnant Lidderbach) treuer Dienste wegen auf Lebtag 25 Gulden jährlicher Gülte verschrieben hat, die ihm zu St. Georgstag [23.04.] aus der fürstlichen Kammer zu Heidelberg gegen Quittung ausgerichtet werden sollen. Dafür hat Bernhard in allen Kriegen und Geschäften des Pfalzgrafen mit zwei reisigen Pferden zu dienen, wobei niemand von den Dienstverpflichtungen ausgenommen werden und eine Verhinderung ausgeschlossen sein soll. Führte Bernhard dem Pfalzgrafen mehr reisige Knechte und Pferde zu, soll er dafür Sold wie seine Genossen erhalten. Für die Zeit seines Dienstes erhält Bernhard Futter, Mahl und Beschläge und bekommt Verluste und Schäden wie üblich ersetzt. Wenn er vom Pfalzgrafen ein Amt erhält, das jährlich 25 Gulden oder mehr abwirft, wird die Auszahlung der Gülte hinfällig. Wird Bernhard sodann aus dem Amt entfernt oder sagt dieses auf, soll er die Gülte wieder empfangen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 78
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1463 August 25 (uff dornstag nach sant Bartholomeus dag)
fol. 57v-58r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Als myn gnediger herr Bernhart von Kirtdorff gnant Lidderbach funff und zwentzig gulden sin leptag lang verschriben hat".
Kirchdorf genannt Liederbach, Bernhard von; reisiger Knecht, Amtmann zu Altenbaumburg, ux. Katharina Sorgenloch gen. Gensfleisch, erw. 1463, 1479
Heidelberg HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:20 MESZ
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