Notiz, dass die pfalzgräflichen Räte zwischen Stefan Aron sowie Gericht und Gemeinde zu Kürnbach (Kurnbach) das Nachfolgende veranlasst haben, nachdem ein Urteil zu Stuttgart und eine Appellation an das Hofgericht ergangen waren. Dies betraf unter anderm ein Mannrecht und, dass jeder seine Kosten selbst tragen sollte. Stefan forderte aber weitere Kosten und meinte, dies auch [bei einem Femegericht] zu Westfalen erlangt zu haben. Nun soll die Sache vor den Pfalzgrafen [Philipp] oder sein Hofgericht kommen, wo das Urteil zu Stuttgart auf seine Billigkeit hin geprüft werden soll. Beide Seiten haben eine Bedenkzeit und sollen bis zum Neujahrstag dem Pfalzgrafen antworten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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