Fortbildung von und für landwirtschaftliche Berater. Enthält: Lehr- und Vortragstätigkeit beim Staatsinstitut für die Fortbildung der landwirtschaftlichen Lehr- und Beratungskräfte oder beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und anderen Stellen; Lehrfahrten und Besichtigungen für Berater