1.) Anderthalb Hufen Land zu Klein Schneen [Ortsteil der Gem. Friedland, Lkr. Göttingen] zu Mannlehen; 2.) sieben Morgen Wiesen zu Bovenden [Fleck...
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Urk. 14, 794
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Herren zu Plesse, Nr. 10
A I u, Edelherren zu Plesse sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe O-P >> P >> Ph-Py >> Plesse, von
1586 Oktober 11
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Anderthalb Hufen Land zu Klein Schneen [Ortsteil der Gem. Friedland, Lkr. Göttingen] zu Mannlehen; 2.) sieben Morgen Wiesen zu Bovenden [Flecken im Lkr. Göttingen] sowie weitere sieben Morgen Wiesen zu Bovenden zu Mannlehen; 3.) ein Meierhof zu Oberbillingshausen [Ortsteil von Billingshausen, Flecken Bovenden, Lkr. Göttingen] mit drei Hufen Land, den zurzeit Heinrich Bern meiersweise besitzt, zu Mannlehen; 4.) eine Hufe Land vor Bovenden mit dem Zehnten auf dem Hennigerode [Wüstung etwa 1,3 km südwestlich von Bovenden] zu Mannlehen; 5.) eine Hufe arthaftiges Land und zehn Morgen in der Feldmark zu Langenholtensen [Ortsteil der Stadt Northeim, Lkr. Northeim] (Holtennsen) unter [der Burg] Brunstein zu Mannlehen; 6.) Haus, Hof und Hofstätte zu Northeim [Stadt, Lkr. Northeim], gelegen (uf der Hugerstraßen) zwischen [den Behausungen] des Heinrich Clauß und des Hans Rumerodt, mit allem Zubehör zu Mannlehen. Die Lehen hatte Dietrich von Plesse der Jüngere von der Herrschaft Plesse und den Landgrafen von Hessen zu Lehen getragen. Der 1586 Belehnte hat die Lehen dann von Dietrich von Plesse dem Jüngeren erworben. 7.) Dazu kommen zehn Morgen Land zu Regershausen, die der 1596 Belehnte von Elias Hagemann erworben hat, zu Mannlehen.
Belehnte/r: Dietrich von Plesse der Ältere, Oberförster der Herrschaft Plesse
Korrigierte Ausfertigung, nicht besiegelt. In dem Lehnsbrief wurde am Schluss der Passus, dass nach dem Tod des Lehnsnehmers dessen Ehefrau Anna die Leibzucht an den Lehen eingeräumt werden soll, gestrichen. Die Urkunde ist beschädigt. Laut Findbuch R Nr. 1354, S. 393 wurde sie als Einband für die Akten E 1 K Nr. 393 benutzt. Auf der Rückseite ist noch (Hessen contra Pfaltz 1594, 97 Die Pfarrbestellung zu Umbstädt betr.) zu lesen. Siehe zu der Urkunde auch Urk. 14, Nr. 321. Identifikation von Hennigerode nach Casemir/Ohainski/Udolph, Ortsnamen des Landkreises Göttingen, S. 196.
Korrigierte Ausfertigung, nicht besiegelt. In dem Lehnsbrief wurde am Schluss der Passus, dass nach dem Tod des Lehnsnehmers dessen Ehefrau Anna die Leibzucht an den Lehen eingeräumt werden soll, gestrichen. Die Urkunde ist beschädigt. Laut Findbuch R Nr. 1354, S. 393 wurde sie als Einband für die Akten E 1 K Nr. 393 benutzt. Auf der Rückseite ist noch (Hessen contra Pfaltz 1594, 97 Die Pfarrbestellung zu Umbstädt betr.) zu lesen. Siehe zu der Urkunde auch Urk. 14, Nr. 321. Identifikation von Hennigerode nach Casemir/Ohainski/Udolph, Ortsnamen des Landkreises Göttingen, S. 196.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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10.06.2025, 09:13 MESZ
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