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Johannes Homburger von Oberhöchstadt (Hoenstat) bekundet, dass er nach den Worten der beiderseitigen Fürsprecher die Verhandlungen des Hofgerichts...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johannes Homburger von Oberhöchstadt (Hoenstat) bekundet, dass er nach den Worten der beiderseitigen Fürsprecher die Verhandlungen des Hofgerichts Graf Philipps v. Solms zu Groschlag zwischen dem Junghenn Schwarz als Kläger und dem Henn Appel als Antworter, wonach ein Urteil am Oberhof zu Oberhöchstadt eingeholt werden soll
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: B 9 Nr. 2519 - Gleichz. Niederschrift, Papierlibell