Else von Mayen (Meyen), Ehefrau des Konz Peltzer zu Monreal, Leibeigene, gelobt und schwört mit gestabtem Eid Ruprecht, Graf zu Virneburg, und seinen Erben weder Leib noch Gut zu entfernen. Sie verspricht, mit niemandem ohne Erlaubnis der Herrschaft die Ehe einzugehen, in keiner Stadt Bürgerrecht anzunehmen und auch sonst nichts zu tun, was die Rechte ihrer Herren schmälern würde. Falls sie gegen ihren Eid verstößt, soll sie treulos, ehrlos und meineidig sein, und die Herren können ihren Leib und Besitz angreifen mit und ohne Gericht, innerhalb und außerhalb von Städten, wogegen sie keine Rechtsmittel hat. Für diesen Fall wird eine Strafe von 200 oberländischen rheinischen Gulden festgelegt. Sie bittet Junker Heinrich Beissel von Gymnich, Burgmann zu Monreal, und die beiden ehrsamen Schöffen von Monreal, Hermann Peltzer und Theilgin van Linde, die Urkunde zu besiegeln, was diese getan haben. Sr.: Gen. Schöffen von Monreal. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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