Notariatsinstrument, im Auftrag des Abtes Sebald von St. Aegydien zu Nürnberg gefertigt von Johannes Sperber, dessen Richter: Sebaldus, Abt des Klosters St. Aegydien zu Nürnberg, befiehlt gemäß einem (inserierten) Privileg Papst Pius II. vom 16. Oktober 1460, welches verbietet, Nürnberger Bürger geistlichen oder weltlichen Standes weiter als eine Tagreise vor ein geistliches Gericht zu laden, Johann Grundemann, Propst des regulierten Chorherrnstifts bei St. Thomas zu Leipzig, vor seinem geistlichen Gericht zu erscheinen und untersagt Heinrich Hofmann seine Klage gegen einige Nürnberger Bürger bei dem Ersteren weiter zu verfolgen, (das Notariatsinstrument des Conradus Aichelstam über die Insinuation obiger päpstlicher Bulle an den Propst ist gleichfalls inseriert). - Zeugen: Heinrich Stumpf und Nicolaus Hagen, Kleriker der Mainzer und Würzburger Diözese.

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Staatsarchiv Nürnberg
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