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Das Kapitel U. L. F. zu Aachen bestätigt auf Anstehen der Treuhänder als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Propsts Reynart von Palant (nämlich des Kantors (senger) Gerart von Groesselt sowie der Kanoniker Diedrich von Palant, Herrn zu Wildenberg, Bernart von Palant, Herrn zu Mobach, und Peter von Kyntzwylre, des römischen Königs Vikars in der Stiftskirche, ferner Werners von Palant, Sohn des Carselis von Palant, Herrn zu Breydenbent) die letztwillige Verfügung desselben, wonach eine von 2 Priestern zu begehende tägliche Messe in der seinem Grab zunächst gelegenen Kapelle, der Kapelle weiland des Grafen Gerart von Sayn oberhalb der Kanzel, gestiftet und mit täglichen Gebeten am Grab verbunden worden. Die 2 Priester, deren Kollation abwechselnd von einem Herrn von Breydenbent und einem Herrn von Palant ausgeht, und die auch zur Teilnahme am Chordienst verpflichtet sind (wofür sie gleich den Vikaren des Ungarischen und Böhmischen Altars Präsenzgebühr empfangen) sind zur gemeinschaftlichen Erfüllung ihrer Pflichten, bei Verlust ihrer Einkünfte, verpflichtet, der Disziplinargewalt des Dechanten unterworfen und partizipieren zu gleichen Teilen an der vom Stift ausgesetzten Erbrente von jährlich 40 Gulden aus dem Kapital von 125 Gulden, welches die Stadt Aachen dem Erstern verkauft hat; im Fall der Ablösung dieses letztern ist für die Priester mit dem Lösekapital eine andere gleiche Rente zu erwerben. G. in dem iaere uns heren Duysent vierhundert vierindseventzich, nuyn ind tzwintzich Daige in den Aprille.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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