Gf Albert von Everstein bestätigt den Mönchen in Hardehausen den Besitz von 23 Hufen, den diese von Freien seiner Grafschaft gekauft hatten, behält sich aber das Recht auf den Königszins vor. Er tritt den Mönchen seine Ansprüche auf einen Hörigen Gottfried als Entschädigung für den dem Kloster bei der Belagerung der Burg Desenberg [Nö Warburg (Stadt Warburg)] zugefügten Schaden und für die vom Kloster vorgenommene Auslösung seiner Bürgen in Soest ab. Dem stimmen auch seine Frau und Söhne zu. Er wird vom Kirchenbann befreit und zusammen mit seiner Frau und seinen Söhnen in die Bruderschaft des Klosters aufgenommen und damit aller guten Werke nach dem Tod und im Leben teilhaftig. Das Kloster nimmt seine Eltern in das Totengedenken auf. Er verspricht, die Mainzer Kirche, von der er die Grafschaft zu Lehen trägt, für erlittenes Unrecht zu entschädigen. Der Aussteller benennt Zeugen und kündigt sein Siegel an.