1548.01.06. Cord Landwerd (Landwehr) beurkundet für sich, seine Frau Lucie und die Kinder aus erster Ehe mit Grete Quaditz, deren natürlicher Vormund er ist, daß der bescheidene MeierNolte tho Hörstmar, seine Frau Grete und deren Kinder Hanß, Cord, Johann, Cathrine und Jutte, sich von aller Gerechtigkeit in ihrem Hof und Gut, sowie von allen Diensten und aller Leibeigenschaft frei- und losgekauft haben. Diese Gerechtigkeiten waren durch den Tod der ersten Frau erblich an Cord Landwehr gefallen. Besiegelt hat den Brief Cord Landwehr zugleich für seinen Schwager Johan Schopedode von wegen dessen Frau, einer geborenen Quaditz. Abschrift beglaubigt durch den Sekretär J.E. Kestner (18. Jahrhundert).